Tiere Kastrationspflicht für Streuner

Leichlingen · Für freilaufende Katzen in Leichlingen gilt künftig eine neue Verordnung. Geldstrafe möglich.

 Freilaufende Katzen in Leichlingen sollen demnächst kastriert und gekennzeichnet werden.

Freilaufende Katzen in Leichlingen sollen demnächst kastriert und gekennzeichnet werden.

Foto: Janicki, Dietrich (jd-)

Nun kommt sie also doch, die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen in Leichlingen. Am Montag hat der Haupt- und Finanzausschuss dafür gestimmt, eine entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung auf den Weg zu bringen.

Im April war der Antrag der Tierhilfe Leichlingen auf Wunsch der CDU noch vertagt worden. Zunächst sollte die Rechtssicherheit eines entsprechenden Beschlusses auf Basis des sogenannten Kölner Modells geprüft werden. Nach sorgfältiger Recherche bei anderen Kommunen und einem „Runden Tisch“ mit Vertretern des Veterinäramtes, der Tierhilfe, des Rates, der Ortsbauernschaft und der Verwaltung gab letztere schließlich „Entwarnung“.

Denn es hatte sich gezeigt, dass andere Kommunen mit der Kastrationspflicht für freilebende Katzen auf Basis des Ordnungsbehördengesetzes keine Probleme bei Anwendung und Umsetzung der Verordnung haben. Auch in der örtlichen Bauernschaft sind von 50 Katzen bereits 44 Katzen kastriert. „Dies lässt vermuten, dass die Bauern schon jetzt für das Wohl der Katzen sorgen“, heißt es in der entsprechenden Verwaltungsvorlage.

Konkret bedeutet die Katastrationspflicht für die Halter künftig: Wer seine mindestens fünf Monate alte Katze ins Freie lässt, muss sie zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mit einer Tätowierung oder mit einem Mikrochip kennzeichnen und registrieren lassen. Als Katzenhalter gilt dabei auch, wer freilebende Katzen regelmäßig füttert.

Für die Zuchtkatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft nachgewiesen wird. Wer künftig gegen die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht verstößt, der kann mit einer Geldbuße von 100 Euro belegt werden. Bereits 2017 hatte die Tierhilfe Leichlingen die Einführung der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen beantragt. Sie schrieb damals an den Bürgermeister und berichtete in dem „Hilferuf“: „Aufgrund der stetig ansteigenden Zahl der herrenlosen und verwilderten Katzen im Stadtgebiet und der damit einhergehenden Probleme sind wir nicht mehr in der Lage, das Problem der Katzenüberpopulation ohne flankierende Maßnahmen seitens der Behörden zu lösen.“ Nicht kastrierte Katzen können sich nämlich bis zu zwei- bis dreimal im Jahr fortpflanzen, die freilebenden Tiere seien aber nicht im Stande, sich und ihren Nachwuchs dauerhaft selbst zu ernähren. Sie gingen deshalb teils leidvoll ein.

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