Abwasserbetrieb Leichlingen Garten- und Regenwasser rechtzeitig melden
Leichlingen · Zähler für Brauchwasser müssen angemeldet und jährlich gemeldet werden. Poolwasser gilt nicht als Gartenwasser, denn es gehört in die Kanalisation.
06.04.2021
, 10:42 Uhr
Frischwasser, das nicht in den öffentlichen Kanal abgeleitet wird, kann bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgezogen werden. Darauf weist der städtische Abwasserbetrieb hin. Voraussetzung: Neu eingebaute Zähler für Garten- und Brauchwasser müssen angemeldet und der Zählerstand jährlich dem Abwasserbetrieb gemeldet werden. Gleiches gelte für Brunnenzähler. Die Meldung könne online über ein Formular unter www.leichlingen.de/gartenwasser erfolgen.