Abwasserbetrieb Leichlingen Garten- und Regenwasser rechtzeitig melden

Leichlingen · Zähler für Brauchwasser müssen angemeldet und jährlich gemeldet werden. Poolwasser gilt nicht als Gartenwasser, denn es gehört in die Kanalisation.

 Die Wasserzähler benötigen eine gültige Eichung.

Die Wasserzähler benötigen eine gültige Eichung.

Foto: Stadt Mettmann

Frischwasser, das nicht in den öffentlichen Kanal abgeleitet wird, kann bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgezogen werden. Darauf weist der städtische Abwasserbetrieb hin. Voraussetzung: Neu eingebaute Zähler für Garten- und Brauchwasser müssen angemeldet und der Zählerstand jährlich dem Abwasserbetrieb gemeldet werden. Gleiches gelte für Brunnenzähler. Die Meldung könne online über ein Formular unter www.leichlingen.de/gartenwasser erfolgen.