Straßenschäden in Leichlingen CDU mahnt Asphaltsanierung in Ziegwebersberg an
Leichlingen · Dass die städtischen und Landesstraßen in Leichlingen zum Teil in schlechtem Zustand sind, wissen Vier- und Zweiradfahrer. In Ziegwebersberg wurde zwar saniert, aber nicht alles.
Mit den Leichlinger Straßen ist es an vielen Stellen so eine Sache: Die Schlaglöcher sind manchmal so tief, dass sie für Zweiradfahrer zur Gefahr werden und sich Autofahrer um den Zustand ihrer Fahrzeuge sorgen. Viele Bürger forderten das Wiedereinschalten der Straßenbeleuchtung nach der Energiekrise im vorletzten Winter unter anderem, weil die Straßen zu schlecht und die Verletzungsgefahr zu groß seien, als dass das Licht ausgeschaltet werden könne. In Ziegwebersberg war die Sanierung der Straßen eigentlich schon auf gutem Weg. Doch ganz so hat es dann doch nicht geklappt. Deshalb mahnt CDU-Ratsfrau Eta Strauss nun bei der Stadtverwaltung Verbesserung an.
Konkret geht es um die Ahorn- und die Lärchenstraße. Im Januar 2015 wurden in der Siedlung von Leichlingen kommend rechts der Landstraße 288 alle Straßen saniert – mit den beiden genannten Ausnahmen. „Auf mehrere Nachfragen aus der Anwohnerschaft verwies die Verwaltung auf verkehrstechnische Gründe für die unterbliebene Sanierung der Ahorn- und Lärchenstraße“, schreibt Strauss an Bürgermeister Frank Steffes. Argumentiert wurde mit den fehlenden Zufahrtsmöglichkeiten zur Siedlung während der Bauphase.
Die Ratsfrau bemängelt, dass die großen Schlaglöcher in der Ahornstraße nach Meldungen immer nur notdürftig ausgebessert würden. „Vor Kurzem bestätigte sich leider, dass der Zustand der noch nicht sanierten Straßen im Siedlungsgebiet Ziegwebersberg sicherheitsgefährdend ist. Die Straßen sind sehr schmal, es gibt keine Bürgersteige, sodass eine ältere Dame mit ihrem Rollator in einem der Schlaglöcher in der Ahornstraße hängen blieb und stürzte. Ebenfalls beklagte sich eine junge Mutter, deren Kleinkind mit einem Laufrad in einer der Vertiefungen der Lärchenstraße verunglückte“, kritisiert Strauss den schlechten Straßenzustand und fordert, dass Ahorn- und Lärchenstraße „im Rahmen der neuen rechtlichen Möglichkeiten des Landes NRW saniert werden“. Das Land hat seit 1. April 2024 die Straßenausbaubeiträge für Grundstückseigentümer abgeschafft.