Spar- und Mehreinnahmenkatalog zeigt Wirkung Landrat genehmigt Leichlingens Haushaltsplan 2024

Leichlingen · Grünes Licht aus Bergisch Gladbach. Landrat Stephan Santelmann winkt den Haushaltsplan der Stadt durch. Verbunden war dessen Genehmigungsfähigkeit mit besonderen Spar- und Mehreinkommensmaßnahmen.

 Gute Nachricht aus dem Rathaus: Der Stadtetat für 2024 ist genehmigt..

Gute Nachricht aus dem Rathaus: Der Stadtetat für 2024 ist genehmigt..

Foto: Miserius, Uwe (umi)

Der Stadtetat ist genehmigt. Landrat Stephan Santelmann hat – als zuständige Kommunalaufsicht – für die vom Rat im Juni beschlossene Haushaltssatzung der Stadt für dieses Jahr grünes Licht gegeben. „Damit können die Einschränkungen in der seit 1. Januar im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung laufenden Haushaltsbewirtschaftung 2024 kurzfristig aufgehoben und über alle Haushaltspositionen sowie die gebildeten Budgets verfügt werden“, heißt es aus dem Rathaus.

Der Stadtspitze dürfte ein kleiner Stein vom Herzen fallen. Denn für die Haushaltsplanung 2024 waren „massiv erschwerend...deutlich geringere Zuweisungen aus Bundessteuern“ hinzugekommen – in Zahlen: rund vier millionen Euro aus Einkommens- und Umsatzsteuer weniger. Parallel stiegen die Ausgaben im „investiven wie konsumtiven Leistungsbereich, die letztlich zu einem geplanten Haushaltsdefizit in Höhe von 4,946 Mio. Euro geführt haben“, fasst Stadtsprecherin Aletta Wieczorek zusammen. Folge: Der Haushaltsplan 2024 kann nicht „wie in der Auflage der Kommunalaufsicht aus dem Jahr 2013 verfügt“ auch im Haushaltsjahr 2024 ausgeglichen werden.

Daraus wiederum folgte ein Ringen um Entscheidungen über „ergebnisverbessernde Maßnahmen“ wie etwa die Erhöhung der Grundsteuer B, die Grundstückseigentümer wie Mieter betrifft, und die Erhöhung der Hundesteuer, über die sich etliche Hundebesitzer in der Stadt deutlich in den Sozialen Medien aufregten. Auf diese Weise wollte die Stadt eine Genehmigungsfähigkeit erreichen, ohne ein Haushaltssicherungskonzept erstellen zu müssen. „Durch die folglich wieder zu planende beziehungsweise anzunehmende Verringerung der Allgemeinen Rücklage durch Verzehr des Eigenkapitals musste die Haushaltssatzung anschließend noch von der Kommunalaufsicht genehmigt werden“, skizzziert Wieczorek den weiteren Verlauf. „Im Ergebnis ist die Haushaltssatzung insbesondere vor dem Hintergrund der allgemein anhaltend schwierigen finanziellen Situation der öffentlichen Haushalte uneingeschränkt genehmigt worden.“ Parallel habe Santelmann die eben seit 2013 bestehende „Auflage zur Erreichung eines strukturellen Haushaltsausgleichs“ aufgehoben.

Hintergrund: Der jährlich aufgestellte Haushaltsplan mit Haushaltssatzung enthalte die „für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Leichlingen voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die Einzahlungen und die zu leistenden Auszahlungen“, erläutert die Stadt. „Es werden erforderliche Investitionen festgelegt und die dazugehörige Finanzierung geplant.“ Der Stadtrat muss ihn genehmigen.

Einblick in die Fianzplanung 2024: www.leichlingen.de/buergerservice-und-rathaus/finanzen/haushaltsplaene oder im Rathaus, Zimmer 424.