Überfall auf Senioren Schwerer Raubüberfall: Landgericht verhandelt Revision

2016 sorgte ein Überfall auf Senioren in Dierath für Entsetzen in Leichlingen. Jetzt stehen die verurteilten Täter erneut vor Gericht.

 Der Prozess findet am Landgericht in Köln statt.

Der Prozess findet am Landgericht in Köln statt.

Foto: dpa/Marius Becker

Vor mehr als zwei Jahren sprach die 14. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts die Urteile im Prozess gegen fünf Männer, die sich wegen schweren Menschenraubs, gefährlicher Körperverletzung und Einbruchdiebstahls verantworten mussten. Hohe Strafen von bis zu zehn Jahren verhängte die Kammer. Nicht hoch genug, meinte der Staatsanwalt, zu streng, befanden die Verteidiger. Beide Seiten legten Revision ein.

Nun muss sich die 13. Große Strafkammer noch einmal mit den Straftaten aus dem Jahr 2016 beschäftigen. Damals sollen drei Jugendliche die seinerzeit 88 und 83 Jahren Senioren in Dierath überfallen haben. Die Opfer wurden gewaltsam zu Boden gebracht und mit Kabelbindern gefesselt. Die Männer durchsuchten das Haus nach wertvollen Gegenständen und misshandelten die Senioren durch Schläge und Tritte. Zudem versetzten sie dem Rentner einen Messerstich in den Oberschenkel. Damit wollte sie ihn zwingen, ihnen den Schlüssel für den Tresor zu übergeben.

Der Hergang dieser Tat ist laut der Richter hinreichend geklärt, auch wenn seinerzeit ein lebensgefährlicher Treppensturz nicht ausreichend behandelt worden sei, was womöglich zu einer noch höheren Strafe hätte führen müssen. Aber im Gericht konnte seinerzeit nicht eindeutig geklärt werden, wer den Messerstich vollzogen hat.

Nach der Tat in Leichlingen war die Polizei schon bald auf der Spur von Verdächtigen, deren Telefongespräche abgehört wurden. Dabei erfuhren die Ermittler von einem geplanten Überfall auf den Geldboten eines Supermarktes. Bevor es dazu kommen konnte, schlug ein Sonder-
einsatzkommando zu und nahm drei Männer in einer spektakulären Aktion am Schlebuscher Bahnhof fest.

Jetzt soll vor allem geklärt werden, was es mit dem geplanten Überfall auf sich hatte – ob er in dem Urteil ausreichend geklärt und beurteilt wurde. Um diesen zweiten Fall, der im Prozess vor zwei Jahren angesichts des schwerwiegenderen Überfalls auf die Leichlinger Senioren womöglich nicht gründlich genug im Urteil  bedacht worden sei, geht es nun an geplanten fünf Verhandlungstagen.

Das  Landgericht muss sich damit noch einmal beschäftigen, weil der Kreis der Beteiligten an den beiden Taten unterschiedlich war. Von den drei Männern, die nun erneut auf der Anklagebank sitzen, waren zwei auch an dem Überfall auf die Leichlinger Senioren beteiligt. Sie wurden direkt aus dem Gefängnis vorgeführt, wo sie derzeit ihre Strafen absitzen. Der dritte Angeklagte, dessen Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, wohnt mittlerweile in Baden-Württemberg.

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