Urteil gegen Leichlinger Lange Haftstrafe wegen Kindesmissbrauchs

Ein 39-jähriger Mann aus Leichlingen musste sich vor dem Kölner Landgericht wegen mehrerer Sexualstraftaten verantworten. Jetzt fiel das Urteil.

 Ein Leichlinger ist wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden.

Ein Leichlinger ist wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Das Urteil des Kölner Landgerichts: Sieben Jahre und sechs Monate für den 39-jährigen Leichlinger wegen mehrerer Sexualstraftaten. Damit lag die Strafkammer fast genau zwischen dem Antrag der Staatsanwaltschaft von neun Jahren und dem Vorschlag des Verteidigers von sechs Jahren und sechs Monaten.

Wenn es schon dem Rechtsbeistand schwer fällt, ein milderes Urteil zu begründen, zeigt dies das Ausmaß der Verfehlungen, die der Leichlinger in den Jahren 2014 bis 2018 begangen hat. Die Schwere der Taten ließen sich in der mündlichen Urteilsbegründung des Richters nur erahnen; zuvor war die Öffentlichkeit bei der Offenlegung der Beweismittel ausgeschlossen.

Der Richter berichtete davon, dass sich das Mädchen gegen die Handlungen gewehrt hatte – „das war klar zu erkennen“. Bei einem der 15 behandelten Fälle erkannte die Strafkammer eine Vergewaltigung. Da auch der forensische Psychologe attestiert hatte, dass der Angeklagte voll schuldfähig sei, gab es für das Gericht nur wenige Gründe, die für eine mildere Strafe sprachen.

Eingeräumt hatte die Kammer, dass der Lebensweg des Angeklagten alles andere als „normal“ verlief. Schon sehr früh von Mutter und Vater verlassen, wuchs er bei den Großeltern auf. Dennoch weist sein Lebenslauf keine besonderen Auffälligkeiten auf: Schulabschluss, Ausbildung, fester Job. Für Außenstehende war eigentlich alles „normal“. So wussten Wenige von einem dramatischen Selbstmordversuch, als sich der Mann mit einer Kettensäge selbst enthaupten wollte. Dabei verletzte er sich schwer.

Ermittlungen des hessischen Landeskriminalamtes (LKA), das systematisch im Internet auf der Suche nach kinderpornografischem Inhalt ist, führten schließlich nach Leichlingen. Das LKA ermittelt vor allem, wer „Kunde“ dieser verbotenen Darstellungen ist. Die Wohnung des Onkels des Angeklagten, der vor Gericht als Zeuge erschien, wurde 2016 durchsucht. Daten im Umfang von Terrabyte wurden beschlagnahmt. Damals bemerkten die Beamten die Verwahrlosung der Räume. Das Jugendamt wurde eingeschaltet, weil damals schon die Stieftochter gelegentlich zu Besuch kam.

Erst etwa drei Jahre später, als die riesige Sammlung mit mehr als 100.000 Fotos und Videos sowie ein mit der Handykamera gemachtes Video ausgewertet werden konnte, kam man auf den pädophilen Leichlinger, der dann im Februar 2019 festgenommen wurde.

Schon bei der ersten Durchsuchung 2016 hätte der 39-Jährige gewarnt sein müssen, doch er ließ sich von seinen weiteren Straftaten nicht abhalten. Das wurde ihm in der Urteilsbegründung als klarer Minuspunkt ausgelegt. Zuletzt gab der Richter dem Angeklagten mit auf den Weg: „Ich rate Ihnen dringend, nutzen Sie die Zeit in Haft und nehmen Sie an einer Sozialtherapie teil.“

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