Appell zur Wachsamkeit Kreis hebt Stallpflicht wegen Geflügelpest auf

Rhein-Berg · Gleichwohl empfiehlt das Veterinäramt allen Haltern von Geflügel im Kreisgebiet, unverändert wachsam zu sein. So darf Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden.

 Glückliche Freilandhüner. Doch die Geflügelpest ist für sie bedrohlich.

Glückliche Freilandhüner. Doch die Geflügelpest ist für sie bedrohlich.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Teilentwarnung in Sachen Geflügelpest im Rheinisch-Bergischen Kreis: Das Veterinäramt hebt mit Wirkung ab diesem Samstag die Allgemeinverfügung zur Stallpflicht für Hausgeflügel in Teilen der Gemeinde Kürten und der Stadt Wermelskirchen auf. Dies teilte der Kreis am Freitag mit. Die Verfügung wurde erlassen, nachdem die Geflügelpest Anfang Februar bei Haushühnern in einem Geflügelbestand in Wipperfürth festgestellt worden war.

Untersuchungen im Umkreis des betroffenen Betriebs haben laut Kreis keinen Hinweis auf eine weitere Verbreitung der Geflügelpest ergeben. „Auch wenn ich mich darüber freue, dass die Hühner ab jetzt wieder im Freien scharren können, appelliere ich dringend an alle Halter von Geflügel, weiterhin die Vorsichtsmaßnahmen zu beachten“, erklärte Kreisveterinär Thomas Mönig. „Wir müssen nach wie vor damit rechnen, dass der Erreger der Geflügelpest durch den Vogelzug mit in das Bergische Land gebracht wird.“

Das Veterinäramt empfiehlt deshalb allen Haltern von Geflügel im Kreisgebiet, unverändert wachsam zu sein. Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. „Ställe sollten nur mit Stallkleidung und mit speziell dafür vorgesehenen Schuhen betreten werden, und es schadet nicht, wenn die eigenen Desinfektionsmittelvorräte noch einmal geprüft und bei Bedarf vervollständigt werden“, rät Mönig.

Wer vermehrt tote Wildvögel wie Enten, Gänse oder Greifvögel findet, wird gebeten, diese dem Veterinäramt, Tel. 02202 13-2815, zu melden.

(gut)
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