Leichlingen Kehrmaschine ab 5.30 Uhr? Nicht mit der EU!

Leichlingen · Die Ausnahme-Erlaubnis der Stadt Leichlingen für die Mitarbeiter des Bauhofs, die Kehrmaschinen bei der Gluthitze der vergangenen Tage schon ab 5.30 Uhr einzusetzen, steht im Widerspruch zu einer Regelung der Europäischen Union.

 Kehrmaschinen sind laut - auch wenn Sie in Leichlingen beispielsweise nur alle zwei Wochen in Wohngebieten auftauchen.

Kehrmaschinen sind laut - auch wenn Sie in Leichlingen beispielsweise nur alle zwei Wochen in Wohngebieten auftauchen.

Foto: RP-Archiv

Würden die Männer des städtischen Bauhofs ihre Arbeit vorwiegend mit Handrasenmähern verrichten, dürften sie die ganze Nacht durcharbeiten. Da sie aber Benzinrasenmäher, Laubsauger und vor allem Kehrmaschinen einsetzen, die deutlich mehr Krach machen, sollten sie sich vor den europäischen Gesetzeshütern in Brüssel in acht nehmen. Die regeln nämlich inzwischen nicht nur den Krümmungsgrad von Bananen - sie schreiben auch klar vor, wann und wo solche Garten- bzw. Straßenreinigungsgeräte eingesetzt werden dürfen.

Und da hat die Leichlinger Stadtverwaltung nun streng genommen mit einer eigentlich gut gemeinten Aktion die europäischen Richtlinien verletzt:

Während der Gluthitze der vergangenen Tage hatte die Stadt angekündigt, die Bürger sollten sich nicht wundern, wenn sie in nächster Zeit die Kehrmaschine schon viel früher als gewohnt im Einsatz hören würden. Der Arbeitsbeginn bei der sommerlichen Hitze sei nämlich auf 5.30 Uhr vorverlegt worden.

Das brachte prompt diverse Anwohner auf die Palme: Die Vorstellung, schon vor 7 Uhr die Kehrmaschine unter dem Schlafzimmerfenster rattern zu hören, empfanden sie als verbotene Ruhestörung.

Und siehe da: Für 57 Gartengeräte und diverse Straßenreinigungsmaschinen hat die EU strenge Nutzungszeiträume festgeschrieben. Die "Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung" regelt bis ins Detail, wann Rasenmäher, Heckenschere, Laubsauger oder Bohrer eingesetzt werden dürfen - und eben auch die Kehrmaschine.

Für sie bedeutet das Regelwerk: keine Fahrten durch Wohngebiete vor 7 Uhr. Ganz gleich unter welchen Wetterbedingungen - es sei denn, es dreht sich um unfallträchtige Situationen, wie etwa beim Winterdienst.

Bestimmte Geräte- und Maschinenarten müssen zusätzlich Geräuschgrenzwerte einhalten, die in der europäischen Richtlinie genau geregelt sind.

Im Leichlinger Rathaus verstand man angesichts dieser Regelungswut gestern die Welt nicht mehr: "Wir wollten doch eigentlich nur unsere Mitarbeiter vor der großen Belastung durch die Hitze schützen", erklärte eine Sprecherin. Das Ganze funktioniere zudem auf freiwilliger Basis - niemand schreibe den frühen Arbeitsbeginn vor.

Das dürfte den EU-Bürokraten im Zweifel egal sein - es sei denn, die Blütenstadt schließt sich der nicht weit entfernten Stadt Köln an, die auch in dieser Problematik ihrem Ruf gemäß die rheinische Lösung bevorzugt: "Wir lassen unsere Kehrmaschinen zwar auch schon um 5 Uhr fahren, Steuern aber erstmal die Hauptverkehrsstraßen und Gewerbegebiete an", erklärte ein Sprecher der dortigen Abfallwirtschaftsbetriebe gestern auf Anfrage. In den Wohngebieten tauchten die Kehrmaschinen dann tatsächlich erst nach 7 Uhr auf. Und alles sei ok.

(RP)
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