Ausschuss für Stadtentwicklung Kaufsonntag zum Obstmarkt ist gestrichen

Leichlingen · Drei verkaufsoffene Sonntage in der Leichlinger Innenstadt und zwei in Witzhelden sieht die aktualisierte Verordnung der Stadt für dieses Jahr vor.

 Zum Obstmarkt im Herbst wird es in diesem Jahr keinen verkaufsoffenen Sonntag in der Innenstadt geben. Die Entfernung sei zu groß, argumentiert die Stadt.

Zum Obstmarkt im Herbst wird es in diesem Jahr keinen verkaufsoffenen Sonntag in der Innenstadt geben. Die Entfernung sei zu groß, argumentiert die Stadt.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

In der Leichlinger Innenstadt und in Witzhelden soll es in diesem Jahr wieder verkaufsoffene Sonntage geben. Die notwendige und bislang fehlende aktuelle „Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für das Jahr 2020“ hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (ASW) am Montagabend mit großer Mehrheit beschlossen. Die Händler könnten damit ihre Geschäfte in Leichlingen zum Frühlingsfest am 9. und 10. Mai, zum Winzerfest mit Trödelmarkt am 29. und 30. August sowie zum Bratapfelfest am 28. und 29. November 2020 öffnen. In Witzhelden hätten die Händler die Möglichkeit, am Sonntag des Erntedankfestes am 3. und 4. Oktober und zum Weihnachtsmarkt „Sternenzauber“ am 12.und 13. Dezember 2020 zu verkaufen.

Bereits jetzt steht fest, dass es zum Leichlinger Obstmarkt keinen verkaufsoffenen Sonntag mehr geben wird: Die Veranstaltungsfläche in der Balker Aue ist zu weit von den Verkaufsflächen in der Innenstadt entfernt, so dass eine Ladenöffnung dem entsprechenden nordrhein-westfälischen Gesetz widerspräche. Für den Obstmarkt 2020 ist allerdings bereits eine interessante Alternative im Gespräch: Der Wirtschaftsförderungsverein Leichlingen plant, mit den örtlichen Händlern am 1. und 2. Oktober die Aktion „Heimat shoppen“ zu wiederholen, die 2019 Premiere hatte.

Da der Obstmarkt vom 2. bis 4. Oktober stattfindet, wäre hier zumindest am Freitag die Verbindung zwischen den beiden Veranstaltungen möglich. Im vergangenen Jahr hatte die Gewerkschaft Verdi im August beim Verwaltungsgericht Köln einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt: Der verkaufsoffene Sonntag zum Bratapfelfest sollte nicht auf Grundlage der städtischen „Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstätten aus besonderem Anlass“ aus dem Jahr 2010 stattfinden dürfen: Diese Satzung stimme nicht mit der aktuellen Rechtsprechung überein, nach der Gewerkschaften und Kirchen zu der Verordnung vor ihrer Verabschiedung hätten gehört werden müssen.

Außerdem seien darin weder die konkreten Termine noch die genauen Verkaufs- und Veranstaltungsflächen der verkaufsoffenen Sonntage festgelegt. Daraufhin hatte die Stadtverwaltung zunächst alle verkaufsoffenen Sonntag 2019 abgesagt. Mit der neuen Verordnung wäre dieses Problem behoben.

Allerdings bleibt ein Restrisiko: Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, Kirchen, Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer wurden auch diesmal angehört. Ausschließlich die Gewerkschaft Verdi hat erneut widersprochen. „Ich hatte den Eindruck, dass es sich dabei um ein standardisiertes „Knopfdruckschreiben“ handelt“, sagte Anja Richter vom zuständigen Ordnungsamt am Montag. In der Verwaltungsvorlage heißt es dementsprechend: „Daher kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass das Schreiben der Verdi inhaltlich unbegründet ist und lediglich der Abschreckung dient.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort