Leichlingen Stadt verkürzt Parkdauer zum selben Preis

Leichlingen · Mit der geringeren Parkdauer will die Stadt die Parkgebühren trotz neuer Umsatzsteuerpflicht konstant halten. Ab 2023 muss sie darauf 19 % Steuern zahlen.

 Auf Teile ihrer Parkflächen muss die Stadt Leichlingen künftig Umsatzsteuer zahlen – und verringert deshalb die Parkdauer.

Auf Teile ihrer Parkflächen muss die Stadt Leichlingen künftig Umsatzsteuer zahlen – und verringert deshalb die Parkdauer.

Foto: RP/Susanne Genath (sug)

Das neue Umsatzsteuerrecht für Kommunen wirkt sich künftig auch auf die städtische Parkraumbewirtschaftung aus: Stellt die Stadt gebührenpflichtig Parkplätze in Parkhäusern, Tiefgaragen und auf sonstigen Parkflächen zur Verfügung, ist das ab 2023 eine unternehmerische Tätigkeit und damit umsatzsteuerpflichtig. In Leichlingen gilt das für die Parkpalette im Brückerfeld, den sogenannten Graichen-Parkplatz an der Wupper, die Parkflächen am Stadtpark entlang der Montanusstraße und für die Marktstraße im Bereich der evangelischen Kirche. Alle anderen Parkflächen gelten als hoheitlich und unterliegen nicht der Umsatzsteuer.