Verwaltung gefordert Schulen brauchen 124 neue Nachmittagsbetreuungsplätze

Leichlingen · Ab 1. August 2026 haben Erstklässler einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung an ihren Schulen – bis 2029 alle Grundschüler. Die Stadt ist gefordert.

An der katholischen Grundschule Kirchstraße werden Räume multifunktional für Unterricht und Ganztagsbetreuung genutzt.

An der katholischen Grundschule Kirchstraße werden Räume multifunktional für Unterricht und Ganztagsbetreuung genutzt.

Foto: Uwe Miserius

In nicht mal vier Jahren gilt es verbindlich: Ab 1. August 2026 haben i-Dötzchen in NRW einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Wie die Stadt das prognostizierte Defizit von 124 Plätzen bis dahin beseitigen will, hat sie jetzt im Bildungsausschuss vorgestellt.