Zählung Wie viele Hunde leben in Leichlingen?

Leichlingen · Die Stadt führt eine Bestandsaufnahme durch. Wer sein Tier nicht anmeldet, bekommt ein Bußgeld.

 Seit Donnerstag werden in Leichlingen alle Hunde erfasst. Wessen Vierbeiner nicht angemeldet ist, muss mit einem Busgeld rechnen.

Seit Donnerstag werden in Leichlingen alle Hunde erfasst. Wessen Vierbeiner nicht angemeldet ist, muss mit einem Busgeld rechnen.

Foto: dpa

Wie viele andere Kommunen erhebt auch Leichlingen eine jährliche Hundesteuer. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit ist es erforderlich, dass alle in Leichlingen lebenden Hunde zwecks Veranlagung zur Hundesteuer bei der Steuerabteilung der Stadt angemeldet sind.

Deshalb werden ab jetzt alle in Leichlinger Haushalten lebende Hunde durch eine elektronisch gestützte Hundebestandsaufnahme erfasst.  Dazu wird die von der Stadt beauftragte Firma Springer Kommunale Dienste rund 12.500 Haushalte aufsuchen und befragen. Die Befragung findet montags bis freitags zwischen 10 und 20 Uhr sowie samstags zwischen 10 und 17 Uhr statt.

Zur Erfassung der Zahl der in der Stadt gehaltenen Hunde werden ausschließlich Daten  erhoben, die für die Festsetzung der Hundsteuer erforderlich sind. Minderjährige und nicht zum Haushalt gehörende Personen werden nicht befragt. Die Wohnungen werden nicht betreten, und es werden keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.

Die Mitarbeiter weisen sich durch einen für die Dauer der Befragungsmaßnahme von der Stadt ausgestellten Ausweis aus. Die Bürger werden bei jeder Befragung auf die Freiwilligkeit der Angaben hingewiesen. Bei Haushalten, bei denen keine Personen angetroffen werden, wird ein Informationsblatt der Stadt hinterlegt.

Zum 30. April waren in Leichlingen rund 2000 Hunde angemeldet. Die Einnahmen aus der Hundesteuer betragen pro Jahr rund 190.000 Euro. Nach Erfahrungen mit Hunde­bestandsaufnahmen in anderen Städten muss von rund 15 bis 20 Prozent nicht angemeldeter Hunde ausgegangen werden, so die Stadt. Das nimmt die Verwaltung zum Anlass, solche nicht angemeldeten Tiere im Rahmen der beschriebenen Maßnahme zu erfassen.

Die Stadt weist zudem darauf hin, dass Personen, die vorsätzlich oder leichtfertig als Hundehalter einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldeen oder falsche Angaben machen, laut Hundesteuersatzung der Stadt eine Ordnungswidrigkeit begehen und ein Bußgeld erhalten.

Die Hundesteuersatzung gilt in ihrer derzeitigen Fassung seit 2011. Die Hundesteuer beträgt pro Kalenderjahr bei einem Hund 84 Euro, bei zwei Hunden je Hund  120 Euro und bei drei und mehr Hunden 156 Euro je Hund. Der Steuersatz für gefährliche Hunde beträgt bei einem Hund 288 Euro und bei zwei und mehr Hunden 720 Euro je Hund.

Der Datenschutz ist durch das elektronisch abgesicherte Verfahren zwischen der beauftragten Firma und der Stadt jederzeit gewährleistet. Bürger können außerdem ihre eigenen Daten, die im Zuge der Befragung erfasst und weitergeleitet werden, auf dem elektronischen Erfassungsgerät der Mitarbeiter der Firma Springer Kommunale Dienste einsehen.

Hundehalter, die ihre Vierbeiner bislang noch nicht angemeldet haben, sollten dies schnellstens nachholen, um weiteren Ärger zu vermeiden.

Das Anmeldeformular ist auf der städtischen Homepage www.leichlingen.de unter Anliegen A bis Z – „Hundesteuer“ abrufbar.

(cebu)
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