Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung Hohe Haftstrafen für Messerstecher

Leichlingen/Köln · Zwischen dreieinhalb und fünf Jahren Gefängnis verhängte das Kölner Landgericht jetzt gegen zwei 20-Jährige.

Der Tatabend: Der schwer verletzte 54-Jährige wurde lange im Rettungswagen vom Notarzt auf den Transport in die Klinik vorbereitet.

Der Tatabend: Der schwer verletzte 54-Jährige wurde lange im Rettungswagen vom Notarzt auf den Transport in die Klinik vorbereitet.

Foto: Kiesewalter

Die Strafen fielen höher aus als von der Staatsanwaltschaft beantragt, in einen Fall sogar deutlich höher: Ein wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags angeklagter 20-Jähriger aus Leichlingen erhält eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren, der andere ebenfalls 20-Jährige eine von drei Jahren und sechs Monaten. In beiden Fällen hatte die Staatsanwaltschaft drei Jahre und drei Monate beantragt.

Bei der Urteilsfindung der 20. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts gegen die beiden Männer, die am 7. Dezember vergangenen Jahres Auslöser einer Messerstecherei vor dem Leichlinger Restaurant "Panchos" waren, spielten auch die vielen Vorstrafen eine Rolle. Noch während der Bewährungszeit ist ein Täter rückfällig geworden. Die Jugendgerichtshilfe wie auch die psychologische Forensik hatten zuvor schon in ihren Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht, dass sie eine Haftstrafe für praktisch unausweichlich hielten. Denn beide Angeklagte waren einschlägig vorbestraft, bei beiden gab es praktisch keine Aussicht auf Besserung. Beide wurden bei der Polizei als Intensivtäter geführt.

Bei dem wegen versuchten Totschlags zu der fünfjährigen Strafe Verurteilten sah das Gericht keinen Ansatz für eine Besserung, solange er seinen Alkohol-Missbrauch nicht in den Griff bekommt. Daher wurde zugleich auch - frühestens nach Verbüßung einer sechsmonatigen Haft - die Einweisung in eine geschlossene Entziehungsanstalt angeordnet. Ursache der Schlägerei unter Einsatz eines Messers war ein völlig nichtiger Anlass. Die Kammer vermutet sogar, dass zwei Messer benutzt wurden, was sie allerdings im Laufe der Hauptverhandlung nicht nachweisen und somit bei der Urteilsfindung nicht berücksichtigen konnte.

Als das Auto des zum Zeitpunkt der Tat ebenfalls 19-jährigen Opfers am frühen Abend an der Mittelstraße an den beiden Jungs vorbeifuhr, schnipsten sie eine Zigarette gegen das Fahrzeug. Der Fahrer hielt kurz an und fragte, was das solle. Als er erkannte, dass die Zwei auf "Krawall gebürstet waren", fuhr er schnell weiter. Allerdings nicht weit, weil er sein Fahrzeug vor dem Restaurant parken wollte.

Bemerkt hatte der Fahrer, dass die Angreifer ihm hinterherkamen und benachrichtigte vorsorglich telefonisch seinen Vater, einen Leichlinger Geschäftsmann, der seine Belegschaft zu einer Weihnachtsfeier in das Restaurant eingeladen hatte.

Als dann die zwei Angeklagten sich Vater und Sohn gegenüber sahen, zückte der "kleinere, etwas kräftigere Mann mit dem Bart" (Aussage des Opfers) gleich das Messer und stach auf ihn ein. Ein Stich drang in die Lunge, ein Stich verletzte die Milz - lebensgefährliche Verletzungen. Anschließend verletzte auch der zweite Beschuldigte den 52-Jährigen, so dass insgesamt neun Messer-Verletzungen vorlagen, Nur einer Notoperation verdankt der Vater sein Leben. An den Folgen haben die Opfer noch heute zu leiden, wie sie bei ihren Aussagen vor Gericht berichtet hatten.

Weil sich der Sohn und einer der Angreifer aus gemeinsamer Zeit an der Grundschule kannten, hatte die Polizei einen schnellen Ermittlungsansatz und konnte die beiden Angreifer noch in der Nacht festnehmen. Seitdem sitzen sie im Gefängnis.

(sg-)
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