Leichlingen/Köln Hammer-Täterin zu sechs Jahren Haft verurteilt

Leichlingen/Köln · Weil sie ihre Lebenspartnerin mit sieben Hammerschlägen auf den Kopf getötet hat, wurde am Mittwoch vor dem Landgericht in Köln eine 53-jährige Leichlingerin zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Eine "Depression und damit eine krankhafte seelische Störung" habe die Angeklagte, soviel sei sicher, sagte Psychiater Dr. Friedrich Krull aus: "Tatmotivierend war aber kein Wahn, sondern ein heftiges Wutgefühl." Die 53-Jährige sei ihr Leben lang sehr auf Konstanz angewiesen gewesen — diese stabilierenden Faktoren habe sie mit dem Verlust des Jobs, der Wohnung und des drohenden Auszugs der Partnerin verloren.

Als sie sich am Tattag mit ihrer 25 Jahre älteren Freundin gestritten habe, habe sie in einem "Affekt von Wut" den Hammer genommen und die 78-Jährige mit Schlägen auf den Kopf getötet. Aufgrund der Wucht und Intensität der Schläge sowie der Art des Werkzeugs sei sich das Gericht sicher, dass die Täterin vorsätzlich gehandelt habe, erklärte Richter Heinz Hemmers. Der Staatsanwalt hatte die Tat in seinem Plädoyer als einen "brutalen Akt der Raserei, des Wahnsinns" beschrieben

(stl-)
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