Leverkusen Gerichtsurteil zeigt: Es kann nur besser werden

Leverkusen · Leichlingen Nach dem gestrigen Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW zur Finanzierung der Kleinkinderbetreuung rechnen Kommunen mit Entlastungen in Millionenhöhe. Die Richter hatten die Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Leichlingens Bürgermeister Ernst Müller erläutert im Interview, was dies für die Blütenstadt bedeutet.

Leichlingen Nach dem gestrigen Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW zur Finanzierung der Kleinkinderbetreuung rechnen Kommunen mit Entlastungen in Millionenhöhe. Die Richter hatten die Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Leichlingens Bürgermeister Ernst Müller erläutert im Interview, was dies für die Blütenstadt bedeutet.

Herr Müller, die Regelung zur Kita-Finanzierung durch die Kommunen, so wie sie das Land wollte, ist mit der NRW-Verfassung nicht vereinbar. Wie haben Sie das Urteil des Verfassungsgerichtshofs aufgenommen?

Müller (lacht) Haben Sie die Sektkorken nicht knallen gehört? Im Ernst: Ich bin erfreut, dass ein Gericht festgestellt hat, dass in der Landesverfassung das Konnexitätsprinzip festgeschrieben ist. Dieses Prinzip verpflichtet den Gesetzgeber, einen finanziellen Ausgleich für die Kommunen zu schaffen, wenn er ihnen neue oder geänderte Aufgaben überträgt, wie im aktuellen Fall mit der Betreuung Unter-Dreijähriger. Das wurde bisher selten so gelebt. Die Formulierung war meist das Papier nicht wert, auf dem sie stand. Das Urteil lässt uns hoffen, dass sich nun etwas ändert.

Mit welchen Summen kann Leichlingen denn konkret rechnen?

Müller Das können wir noch nicht sagen. Die Landesregierung muss ja nach dem Richterspruch jetzt neue Kriterien zur Verteilung der finanziellen Belastungen erarbeiten. Wir können nur hoffen, dass am Ende die Erkenntnis steht: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Obwohl wir aber auch gerne unseren Teil dazu beitragen. Aber unter dem Gesichtspunkt, dass wir das auch schultern können.

Glauben Sie, dass dieses Urteil zur U-3-Betreuung Signalwirkung auch für andere Bereiche hat?

Müller Das können wir nur hoffen. Nehmen Sie etwa den Bereich Ganztagsschule. Da hat das Land seinerzeit die Kommunen aufgefordert, den gebundenen Ganztag möglichst schnell einzuführen. Was ja auch vernünftig ist. Wir haben das getan – mit dem Effekt, dass wir jetzt 4,9 Millionen Euro in die Über-Mittag-Betreuung und die Mensa investieren müssen, und das Land gibt gerade einmal 100 000 Euro pro Schule dazu. Nimmt man das als Ausgangspunkt und fragt sich, was sich verändert, wenn das Konnexitätsprinzip künftig tatsächlich angewandt werden sollte, kommt man unweigerlich zu der Erkenntnis: Es kann nur besser werden.

Peter Korn führte das Interview.

(RP)
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