Leichlingen Gasleitung: Stadt verpasst Klagefrist

Leichlingen · Bis zum 19. Januar hätte Leichlingen reagieren müssen. Die Sondersitzung der Politik ist hinfällig.

Bürger, die gegen die geplante NETG-Gashochdruckleitung klagen wollen, haben noch bis zum 10. Februar Zeit, ihre Einwände vorzubringen. Dies teilte die Stadt Leichlingen gestern mit.

Vom Tisch ist dagegen eine mögliche Klage der Stadt beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Die dafür einzuhaltende Frist sei für Leichlingen tatsächlich bereits am 19. Januar abgelaufen, bestätigte Finanzdezernent Horst Wende gestern auf Anfrage. Damit ist auch die angekündigte Sondersitzung des BUS-Ausschusses (Bauwesen, Umweltschutz, Stadtentwicklung) hinfällig.

Tags zuvor hatte es noch geheißen, man erwäge eine Klage beim Oberverwaltungsgericht gegen die Pipeline, die von Dormagen nach Bergisch Gladbach verlaufen und Teile von Leichlingen berühren soll. Die Politik hätte dazu einen entsprechenden Beschluss fassen müssen. Der Zeitpunkt ist nun verpasst, da die einmonatige Frist für die Stadt nicht mit dem Ende der öffentlichen Auslegung begann (9. Januar), sondern mit dem Datum des Eintreffens der Unterlagen (19. Dezember).

Nach der Prüfung durch den zuständigen städtischen Fachbereich habe sich die Situation jedoch ohnehin anders dargestellt, hieß es gestern. "Wir hätten nur zu jenen Punkten Klage einreichen können, die wir im bisherigen Verfahren bereits geltend gemacht haben", berichtete Wende. So habe der Leichlinger Stadtrat im März 2005 Bedenken formuliert und der Bezirksregierung zukommen lassen. Dabei sei es jedoch vor allem um eine Veränderung der Trassenführung weg aus dem Natur- und Landschaftsschutzgebiet gegangen. Die Trasse hätte demnach näher an die Wohnbebauung rücken sollen. Ob dies vom heutigen Standpunkt her überhaupt noch so gewünscht sei, stehe nicht fest.

In jedem Fall habe die Kölner Bezirksregierung seinerzeit die Leichlinger Eingaben bereits abgelehnt — und da neue wie erwähnt nicht einklagbar seien, könne die Stadt nicht mehr viel tun.

Keineswegs glücklich ist man in der Stadtverwaltung indes über den Zeitpunkt, den die Kölner Bezirksregierung für die öffentliche Auslegung ihrer Unterlagen gewählt hatte — über Weihnachten hinweg bis zum 9. Januar. "Zwischen dem 23. Dezember und dem 2. Januar sind die meisten Rathäuser geschlossen", sagte Wende. Die Auslegung genau in diese Zeit zu terminieren, spreche nicht gerade dafür, viele Bürger erreichen zu wollen. Es gebe auch bisher keine Beschwerde eines Bürgers zu dem Projekt: "ein Schelm, der Böses dabei denkt."

Ein Sprecher der Bezirksregierung wies die Kritik umgehend zurück: Das Verfahren laufe nun bereits seit Ende der 90er-Jahre mit vielfältigen Möglichkeiten der Beteiligung. "Wir sorgen für größtmögliche Transparenz", betonte der Sprecher. Aber wer etwas einzuwenden habe, müsse sich nun mal auch melden.

(RP)
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