Leichlingen Falschfahrerin droht Ordnungsstrafe

Leichlingen · Eine Leverkusenerin, die in Leichlingen an einem Stau vorbei auf die Gegenfahrbahn zog und an einer Verkehrsinsel vorbeirauschte, muss mit einem Bußgeld rechnen, obschon das Strafverfahren gegen sie eingestellt wurde.

In den Fall eines von Zeugen als äußerst rücksichtslos empfundenen Überholmanövers auf der Straße Am Wallgraben kommt offenbar doch noch einmal Bewegung. Die Staatsanwaltschaft Köln erklärte gestern auf Anfrage, sie prüfe zurzeit, ob sie die dafür zuständige Bußgeldstelle einschalte. Dann müsste sich die Leverkusener Fahrerin wohl auf Punkte in Flensburg und ein kräftiges Ordnungsgeld einstellen. Ein Strafermittlungsverfahren gegen sie war Anfang des Monats wegen "geringen Verschuldens" nach Paragraf 153, Absatz eins eingestellt worden.

Die Limousinen-Fahrerin war am 13. Juni beobachtet worden, wie sie in Leichlingen Am Wallgraben eine Autoschlange mit hohem Tempo überholte, dabei auf die Gegenfahrbahn fuhr und die Mittelinsel auf der linken Straßenseite umrundete.

"Gefahr, zu verlieren, ist groß"

Der Leichlinger Horst Otting und sein Beifahrer waren entsetzt, folgten der Frau, stellten sie zur Rede und erstatteten Strafanzeige. Entsprechend schlimm fand Otting jetzt, dass die Staatsanwaltschaft die Falschfahrerin einfach so laufen lässt, wie er sagt.

Der Interpretation widersprach Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer von der Kölner Behörde gestern. Laut Paragraf 315 der des Strafgesetzbuches müsse man erst einmal beweisen, dass die Frau "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" gehandelt habe. Und dafür müssten nun mal bestimmte Fakten erfüllt sein. "Ist dies nicht der Fall, ist die Gefahr, den Prozess zu verlieren, groß", erläuterte Bremer — und damit auch jene Gefahr, das Gegenteil von dem zu erreichen, was man eigentlich wolle, nämlich die Frau zum umdenken zu bewegen.

Gert Bellmann ist Leiter der Führungsstelle der Direktion Verkehr bei der Kreispolizei in Bergisch Gladbach. Auch er sagt: "So etwas vor Gericht zu beweisen, ist extrem schwierig." Hat es wegen dieses Manövers Verletzte gegeben? Sind andere Verkehrsteilnehmer durch das Verhalten der Frau gezwungen worden, deutlich zu reagieren? Hat sie ihre Interessen nachweislich über die der Allgemeinheit gestellt? Zu diesen Punkten und einigem mehr müssten die Fakten passen.

Auch für Petra Gorisch, Rechtsanwältin beim ADAC Nordrhein, ist die Einstellung des Strafverfahrens daher nachvollziehbar. "Ich erwarte aber von einer korrekt arbeitenden Staatsanwaltschaft, dass sie die Angelegenheit jetzt ans Ordnungsamt übergibt, das dann ein Bußgeldverfahren einleitet", sagt sie. Damit befinde sich die Fahrerin auf der gleichen Stufe wie jemand, der bei Rot über die Ampel fährt. "Der", sagt Gorisch, "wird ja auch nicht strafrechtlich verfolgt, muss aber Ordnungsgeld zahlen und bekommt Punkte in Flensburg."

(RP/ac)
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