Leichlingen Erneuter Crash an "Unfall-Kreuzung"

Leichlingen · Obwohl es am Dienstag zum 13. Mal in drei Jahren an der Brückenstraße/Bahnhofstraße schepperte, bleibt alles wie gehabt.

 Eine Szene vom vorletzten schweren Unfall im Februar diesen Jahres. Gestern schepperte es dort wieder: zum 13. Mal binnen drei Jahren.

Eine Szene vom vorletzten schweren Unfall im Februar diesen Jahres. Gestern schepperte es dort wieder: zum 13. Mal binnen drei Jahren.

Foto: Miserius (Archiv)

Die Kreuzung Brückenstraße/Bahnhofstraße/Am Wallgraben wird auch weiterhin in der Statistiuk nicht als Unfallschwerpunkt geführt werden - auch wenn es dort gestern erneut heftig gescheppert hat, mit 20.000 Euro Sachschaden, wie die Polizei gestern auf Nachfrage erklärte.

Eine 47-jährige Leichlingerin war an besagter Kreuzung mit dem 72-jährigen Fahrer eines Opels aus Wermelskirchen zusammengestoßen. Ein 61-jähriger Toyotafahrer aus Leichlingen war ebenfalls in den Unfall verwickelt.

Auch wenn die Polizei zum Hergang gestern noch keine Angaben machen konnte, so steht doch fest: Zum Zeitpunkt des Unfalls war die Ampelanlage wegen des nächtlichen Sturms außer Betrieb. Und das führte auch während der Unfallaufnahme zu teilweise langen Staus insbesondere in Richtung Moltkestraße.

Eine Verkehrsregelung durch die Polizisten sei jedoch nicht möglich gewesen, teilte die Kreispolizei auf Anfrage mit. Die Beamten seien einsatzmäßig zu der Zeit derart gebunden gewesen, dass sogar die Unfallaufnahme eine Streifenwagenbesatzung aus Wermelskirchen habe vornehmen müssen.

Der Crasg dürfte weiteres Wasser auf die Mühlen der Stadt Leichlingen sein, die an dieser Stelle schon länger einen Kreisverkehr fordert, beim Land aber keine Chancen eingeräumt bekommt. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass dies der achte schwere Unfall binnen drei Jahren an dieser Stelle war. Die Hoffnung, dass die Unfallkommission, der auch die Polizei angehört, die Kreuzung als so genannte Unfallhäufungsstelle ausweist, ist jedoch unbegründet. 13 Unfälle seien für die Kreuzung in den vergangenen drei Jahren zwar registriert, heißt es bei der Polizei - davon fünf Sachschäden, zwei schwere Sachschäden und fünf Unfälle mit leicht Verletzten.

Die Schwere der Unfälle allein ist demnach aber nicht das entscheidende Kriterium. Wichtig sei vielmehr, dass das entsprechende Computerprogramm auch ein vergleichbares Muster bei den Unfallursachen erkenne. Im Fall der Leichlinger Kreuzung halten sich Vorfahrt- oder Vorrangmissachtungen mit Auffahrunfällen die Waage. Auch Alkohol wurde in einem Fall als Ursache ausgemacht.

All das lässt bisher eine Einstufung als Unfallschwerpunkt nicht zu.

(RP)
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