Leichlingen Der "Facebook-Fälscher" ist erst 14

Leichlingen · Der Fall einer vorgetäuschten städtischen Homepage auf der Internet-Plattform Facebook ist gelöst. Gestern meldete sich ein 14-Jähriger bei der Leichlinger Stadtverwaltung und räumte alles ein – war sich aber keiner Schuld bewusst.

Wenn Facebook abhängig macht - so erkennen Sie Internetsucht
Infos

Wenn Facebook abhängig macht - so erkennen Sie Internetsucht

Infos
Foto: dapd, Joerg Koch

Der Fall einer vorgetäuschten städtischen Homepage auf der Internet-Plattform Facebook ist gelöst. Gestern meldete sich ein 14-Jähriger bei der Leichlinger Stadtverwaltung und räumte alles ein — war sich aber keiner Schuld bewusst.

Als sich die Tür ihres Büros gestern morgen kurz nach 10 Uhr öffnete, machte Stadtsprecherin Ute Gerhards große Augen. Da spazierte ein fremder junger Mann — freundlich, offen, gepflegt — in den Raum, stellte sich kurz vor und sagte dann: "Das mit der Facebook-Seite — das war ich."

Der Fall einer vorgetäuschten städtischen Homepage auf der Internet-Plattform Facebook ist damit gelöst — und doch bleiben viele Fragen, die auch Gerhards gestern durch den Kopf gingen und die sie gleich stellte. "Wie bist du überhaupt auf die Idee gekommen, so zu tun, als würdest du für die Stadtverwaltung arbeiten?" Und vor allem: "Wusstest du denn nicht, dass das, was du getan hast, strafbar ist?"

Mit Bausteinen wie einem Bild von Schloss Eicherhof und dem Leichlinger Stadtwappen hatte der 14-Jährige im Internet versucht, den Eindruck zu erwecken, er arbeite im Auftrag der Stadt. Er hatte fürs Anwerben von Fans dieser Homepage — so genannten Followern — sogar versprochen, die Stadt würde sich mit Geld erkenntlich zeigen. Die erstattete Strafanzeige.

Fall geht zur Staatsanwaltschaft

Was Ute Gerhards gestern besonders bewegte, war die Tatsache, dass der Jugendliche offenbar nicht die Spur von Unrechtsbewusstsein zeigte. Er habe auch seine Eltern vor dem Besuch im Rathaus noch nicht einmal informiert, hieß es.

Die dürfen ihren Sohn jetzt zur Kriminalpolizei nach Wermelskirchen begleiten. Dort wird er vernommen und ein Protokoll erstellt. Anschließend geht der Vorgang zur Staatsanwaltschaft. Eine Möglichkeit, die Anzeige wegen "Amtsanmaßung" zurückzuziehen, gibt es für die Stadt nämlich nicht, wie die Polizei auf Anfrage erklärte. In besagtem Fall liege öffentliches Interesse vor. Allerdings, so hieß es weiter, dürften die Tatsachen, dass der Jugendliche bis dato wohl unbescholten war und sich selbst gestellt hat, dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft den Fall "wohlwollend prüfen" werde. Eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit wäre nicht ganz unwahrscheinlich.

Stadtsprecherin Gerhards hofft jetzt nur, dass Eltern generell Lehren aus diesem Beispiel ziehen und "sich mehr darum kümmern, was ihre Kinder im Internet so treiben."

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort