Inzidenz in Rhein-Berg stabil unter 35 Gastronomie, Kultur, Sport: Ab Mittwoch wird weiter gelockert

Rhein-Berg · Für Leichlingen und den Rheinisch-Bergischen Kreis gilt dann Corona-Schutzstufe 1 (Inzidenz unter 35). Privat dürfen sich wieder bis zu fünf Haushalte treffen.

 Nach der Außen- darf ab 2. Juni auch die Innengastronomie wieder öffnen.

Nach der Außen- darf ab 2. Juni auch die Innengastronomie wieder öffnen.

Foto: dpa/Christoph Schmidt

Die Sieben-Tage-Inzidenz des Rheinisch-Bergischen Kreises ist am Dienstag auf 24,7 gesunken. Wichtiger aber für alle Leichlinger und die übrigen Bewohner von Rhein-Berg: Der Wert liegt jetzt seit fast einer Woche unter der 35er-Schwelle. Damit können nach dem Drei-Stufen-Plan in NRW ab diesem Mittwoch, 2. Juni, weitere Lockerungen in Kraft treten. Hier eine Übersicht darüber, was bei unter 35 neu ist oder weiter gilt.


Schnelltests Schnelltests sind seit einiger Zeit 48 Stunden gültig und nicht mehr nur 24 Stunden.


Ausgangssperre Die ist bereits bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 weggefallen.


Kontaktbeschränkung Treffen im öffentlichen Raum sind für Angehörige aus fünf Haushalten ohne Personenbegrenzung erlaubt. Außerdem dürfen sich 100 Personen treffen, wenn sie vorher negativ getestet worden, geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind. Eine Obergrenze für Haushalte gibt es dabei nicht.


Einzelhandel Der Einzelhandel hat nach wie vor geöffnet. Seit Freitag ist die Testpflicht entfallen. Auch Termine für „Click & Meet“ müssen nicht mehr ausgemacht werden. Für alle Läden gilt die Regel: pro zehn Quadratmeter ein Kunde. Zuletzt konnten die Geschäfte nur weniger Personen zulassen. Nämlich eine pro 20 m2. Die Sonderregel für Geschäfte über 800 m2 fällt weg.


Gastronomie Die Innengastronomie darf wieder öffnen. Für Gäste ist dann ein negativer Corona-Test, ein Nachweis zu einer überstandenen Covid19-Erkrankung oder eine Impfung Pflicht. Außerdem gilt eine Platzpflicht, dass heißt Besuchende müssen an dem Platz bleiben, der für sie vorgesehen ist. Tests für den Außenbereich sind bei einer Inzidenz unter 35 nicht mehr nötig. Sollte die Inzidenz in ganz NRW unter 35 fallen (Dienstag: 39,9) wird auch im Innenbereich kein Test mehr nötig sein.
Kultur Konzerte und Aufführungen sind auch im Innenbereich mit bis zu 1000 Personen und mit den oben genannten Nachweisen zulässig. Nach der neuen Corona-Schutzverordnung muss die SItzverteilung im Schachbrettmuster angelegt sein. Auch nicht-berufsmäßige Proben sind ab sofort mit Test oder anderem Nachweis wieder möglich. Für den Gesang gilt eine Personengrenze von 50 Personen bei Proben, bei Bläsern sind es 30. Im September könnten selbst Festivals für 1000 Personen wieder möglich sein. Wenn es ein Hygienekonzept gibt und die Inzidenz stabil bleibt.


Sport Kontaktsport im Freien und in der Halle ist mit bis zu 100 Personen auch außerhalb von Sportstätten erlaubt. Im Innenbereich braucht man einen Test. In Außenbereichen dürfen außerdem bis zu 1000 Zuschauende zugelassen werden, allerdings maximal 33 Prozent der Auslastung. Innen sind darüberhinaus Corona-Tests nötig, Zuschauer sind aber grundsätzlich auch hier zulässig. Wenn die Inzidenz im ganzen Bundesland unter 35 fällt, braucht man in Innenbereichen keinen Test mehr.

Freizeit Der Besuch von Zoos und Parks ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Hier ist kein negativer Test erforderlich. Auch kleinere Außeneinrichtungen wie Minigolf oder Hochseilgarten dürfen öffnen. Ebenso Freizeitparks und Spielbanken, wenn die landesweite Inzidenz ebenfalls unter 50 liegt, was aktuell der Fall ist. Freibäder können ohne Tests besucht werden, in der Halle hingegen wird einer benötigt. Hier gelten Besucherobergrenzen. Bordelle öffnen mit Tests und Hygienekonzept. Auch Außenbereiche von Diskotheken und Clubs können für bis zu 100 Personen öffnen. Aber nur mit Tests.


Schulen Seit Montag sind die Schulen in NRW wieder zum täglichen Präsenzunterricht in voller Klassenstärke zurückgekehrt. Voraussetzung ist eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz unter 100. Es gelten Test- und eine strenge Maskenpflicht.


Kindertagesbetreuung Ab dem 7. Juni kehren die Kitas voraussichtlich wieder in den Regelbetrieb zurück. Das heißt: Ab kommendem Montag werden die Gruppen nicht mehr getrennt und die Kinder können über den gesamten gebuchten Zeitraum in der Einrichtung bleiben.


Beherbergung Übernachtungen in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind mit den oben genannten Nachweisen möglich. In Hotels und ähnlichen Beherbungsbetrieben sind Übernachtungen für private Zwecke erlaubt. Dabei gibt es keine weiteren Kapazitätsobergrenzen. Eine volle gastronomische Versorgung ist möglich. Busreisen gibt es ab MIttwoch wieder ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit einer stabilen Inzidenz von unter 35 kommen.


Körpernahe Dienstleistungen Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik, Fußpflege) sind unter Einhaltung von strengen Hygienemaßnahmen zulässig. Ein negativer Schnelltest ist erforderlich, wenn Kunden nicht dauerhaft eine Maske tragen.


Kinder und Jugendarbeit Innen sind Gruppenangebote mit 30 Personen, außen für 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test erlaubt. Eine Maskenpflicht gilt auch drinnen nicht.

Private Veranstaltungen Hiermit sind in der Verordnung explizit keine Partys gemeint, erklärt das Land NRW. Draußen sind bis zu 250 Menschen bei Veranstaltunen erlaubt. Einen Test braucht man nicht. Drinnen sind es bis zu 50 Personen, allerdings mit vorheriger Testung.


Volksfeste und Jahrmärkte Letztere sind auch mit Kirmes-Elementen ab sofort möglich, allerdings nur mit Personenbegrenzung und Tests. Weitere Lockerungen sind ab September zu erwarten. Volksfeste, Schützenfeste und Stadtfeste sind ab 1. September bei einer Inzidenz von unter 35 erlaubt. Zunächst gilt eine Besucherobergrenze von 1000 Personen. Das Hückeswagener Altstadtfest wurde abgesagt.

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