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Leichlingen Bürger fühlen sich durch Kamera-Drohne ausspioniert

Leichlingen · Eine Drohne sorgt für Aufregung in Bennert-Oberschmitte. "Wir fühlen uns ausspioniert", sagt Anwohnerin Erika Aders, die Anzeige auf der Polizeiwache Leichlingen erstattet hat. Auch weitere Nachbarn hätten sich ihr angeschlossen, berichtet sie weiter. Seit Tagen drehe eine Drohne Kreise über den Häusern und sehr tief auch über den Gärten. Sogar nachts sei die Drohne gesehen worden.

Leichlingen: Bürger fühlen sich durch Kamera-Drohne ausspioniert
Foto: Helmut Michelis

"Wir befürchten, dass unsere Häuser von Einbrechern ausgespäht werden.... gerade jetzt vor der Urlaubszeit", gibt Aders zu bedenken. Sie wisse auch von einem Fall aus der Innenstadt. Da sei die Drohne sogar auf einem Balkon gelandet.

Rüdiger Sudbrock aus Benrod hatte die Drohne fotografiert. Auch er hat Anzeige erstattet: "Hausfriedensbruch und des Verstoßes gegen die Persönlichkeitsrechte", verdeutlicht er. Ein weiterer Nachbar habe ihn gefragt: "Werden wir hier jetzt überwacht?", berichtet Sudbrock, der dies bejaht hat. "Man meint zunächst, da habe jemand ein schönes neues Flugspielzeug. Aber da ist eine Kamera dran. Und wir werden gefilmt", sagt Sudbrock, der zugibt, ebenso wie Frau Aders sofort an ein Ausspionieren des Wohngebietes für Einbrüche gedacht zu haben.

Sudbrock hat die vermeintlichen Besitzer der Drohne am Sonntag auf einem abseits gelegenen Weg an der Grundschule Bennert angetroffen und angesprochen. Es habe sich um ein Paar gehandelt und die Frau habe einen kleinen Bildschirm in der Hand gehabt, auf dem er Häuser habe erkennen können. Die Frau habe den Bildschirm dann aber ganz schnell zugeklappt. Und auf seine Nachfrage hätte das Paar gelogen und abgestritten, die Siedlung gefilmt zu haben, sagt Sudbrock.

Er hat der Polizei auch eine Personenbeschreibung geben können. "Die Leute mit der Drohne sollen ruhig wissen, dass wir hier aufpassen und uns nicht alles gefallen lassen!", betont Sudbrock.

Die Polizei hat den Besitzer der Drohne bereits ermittelt, wie Polizeisprecher Peter Raubuch am Montag auf Nachfrage der RP berichtete. Es handele sich um einen Leichlinger, der gesagt habe, die Kamera an seiner Drohne könne keine Bilder speichern. Außerdem habe er behauptet, er besitze eine Genehmigung für die Benutzung der Drohne. Eine Strafanzeige sei nach dieser Einlassung seitens der Polizei nicht erfolgt, aber: "Sollte sich herausstellen, dass der Mann doch Bilder gespeichert hat, dann hört der Spaß auf. Der Leichlinger bewegt sich auf sehr dünnem Eis", betont der Polizeisprecher.

Für die Polizei sei dies im übrigen ein ganz neuer Fall: "Dafür gibt es neuerdings den Paragrafen 201a des Strafgesetzbuches, der von einer Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen spricht", verdeutlicht Raubuch. All die neuen technischen Spielereien und Medien seien zwar ganz nett, sie aber zu nutzen, könne auch gefährlich werden, warnt der Polizeibeamte. "Es ist weniger die Frage, ob man eine Drohne besitzen darf, sondern was man damit macht", sagt Raubuch. Nicht akzeptabel sei es, Menschen in ihrem geschützten Privatraum zu stören, wozu nicht nur das Haus, sondern auch der Garten und der Balkon zähle. Außerdem bestehe das Recht am eigenen Bild: "Wenn Menschen auf den Drohnenbildern zu erkennen sind, dann greift dieser Tatbestand", verdeutlicht der Polizeisprecher.

Der Leichlinger Drohnenbesitzer sei zwar nach seiner Aussage wieder entlassen worden. Auch könne man nach Ansehen der Person davon ausgehen, dass dieser keine potenziellen Einbruchsobjekte habe ausspähen wollen. Die Bürger hätten aber richtig gehandelt, indem sie sich bei der Polizei gemeldet hätten, betont Raubuch.

(RP)
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