Leichlingen Blutspuren der Frau belasten Ehemann

Leichlingen · Die Aussage des Spurensicherers belastet den 74-jährigen Angeklagten erheblich. Auffallend viele Blutspuren im Haus und bis in den Garten lassen den durch einen Sturz in den Keller behaupteten Tod der Frau unwahrscheinlich werden.

So richtig kamen die polizeilichen Ermittlungen im Todesfall einer 57-jährigen Leichlingerin, die von ihrem 74-jährigen Ehemann im Oktober vorigen Jahres mit einem Feuerlöscher erschlagen worden sein soll - so die Anklage der Staatsanwaltschaft - erst spät ins Rollen. Zunächst sah alles nach einem Unfall aus, einem verhängnisvollen Sturz von der Treppe, wie es die Kriminalbeamtin, die als erste vor Ort war, zu Protokoll gab. Wenn nicht die Schwester des Opfers die Staatsanwaltschaft ebenso wie zwei weitere Bekannte darauf hingewiesen hätten, dass sie nicht an eine Unfallversion glauben wollten, wäre die "Ermittlungsmaschinerie" der Polizei wohl gar nicht erst ins Rollen gekommen.

Die Schwester wollte sogar eine Obduktion auf eigenen Kosten veranlassen, hätte die Staatsanwaltschaft nicht die Hinweise ernst genommen und selbst eine ausgiebige Untersuchung angeordnet. Was der Rechtsmediziner dann allerdings erkannte, war umso erschreckender: massive Verletzungen vor allem am hinteren Teil des Kopfes, die auf massive Schläge mit einem schweren Gegenstand hindeuteten.

Erst eine Woche nach der Tat rückte dann die Mordkommission an, die wiederum sofort die Spurensicherung in Bewegung setzte. Und was die am Tatort (das Haus war verschlossen und versiegelt) immer noch vorfand, war dann so eindeutig, dass man inzwischen - ohne dem Urteil der 5. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts vorgreifen zu wollen - von einem Kapitalverbrechen ausgehen kann.

Auffallend viele Blutspuren waren nicht nur auf der Kellertreppe zu sehen, vor allem die Riesenlache, in der das Opfer lag, sondern fanden sich auch an anderen Stellen im Haus. Auch der Bestatter bemerkte die ungewöhnlich großen Verletzungen. Das veranlasste selbst den Vorsitzendes des Schwurgerichts zu der Bemerkung, dass der Zeitpunkt der genauerer Ermittlungen durch die Polizei "eher atypisch" sei.

Der Spurenermittler entdeckte dann Blutanhaftungen praktisch im gesamten Haus. Selbst bis unter der Decke und an der Wäscheleine gab es Hinweise. Auch wurde ein zwei Kilogramm schwerer Feuerlöscher und eine Bauschaumdose entdeckt, die Blutanhaftungen aufwiesen, die verwischt waren. Und zwar mit einem Tuch, denn es fanden sich auch Faserspuren an den mutmaßlichen Tatwerkzeugen. Auch an der Kleidung des Angeklagten wurden schließlich Blutflecken gefunden. Eine von der Verteidigung vorgebrachte Vermutung einer Dritteinwirkung - beispielsweise eines Besuchers - konnte der Kriminalbeamte nicht nachvollziehen: "Dann hätte das Opfer den Täter ins Haus lassen müssen und ihn in den Keller geführt haben." Das wäre äußerst unwahrscheinlich.

Der Anklagte, der zuvor die Aussagen noch recht selbstbewusst mit einer auffallenden Gestik verfolgt hatte, sackte bei der Vernehmung des Spurensicherers immer mehr auf seinem Stuhl zusammen.

Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

(sg)
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