Wichtig für alle Grundstückseigentümer Finanzamt berechnet den Grundsteuerwert neu

Leichlingen · Grundeigentümer müssen bis Ende Oktober eine Feststellungserklärung abgeben. Unterstützung erhalten sie beim Leverkusener Finanzamt.

 Eigentümer müssen Angaben über ihre Flächen machen.

Eigentümer müssen Angaben über ihre Flächen machen.

Foto: dpa/Jens Büttner

Örtliche Grundstückseigentümer müssen im Zuge der Grundsteuerreform zwischen 1. Juli und 31. Oktober dieses Jahres eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) digital beim Leverkusener Finanzamt abgeben

Fragen dazu beantwortet ausschließlich das Finanzamt: Unter 0214 89280-1959 wurde dafür eine Hotline eingerichtet, die montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar ist.

Ab Mai werden Schreiben an Grundstückseigentümer mit Daten und Informationen verschickt, die der Finanzverwaltung vorliegen, beispielsweise das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert, um Eigentümer bei der Erstellung der Feststellungserklärung zu unterstützen. Diese Daten können nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit übertragen werden. Die Abgabe der Erklärung ist ab dem 1. Juli über das Online-Finanzamt Elster möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto kann unter www.elster.de beantragt werden. Bereits existierende Benutzerkonten können auch für die Übermittlung der Feststellungserklärung genutzt werden.

Bis Ende 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Alle Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotlines der Finanzämter finden sich im Internet unter www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform.

(inbo)
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