Leichlingen Bis 600 Euro Buße für wildes Plakatieren

Leichlingen · Nach langer Zeit legt die Stadt eine neue Sondernutzungssatzung auf, wonach nur noch nach bestimmten Regeln geworben werden darf. Davon sind auch die Parteien im Wahlkampf betroffen. Bußgelder bis 600 Euro drohen.

 Im Außenbereich, wie hier an der Ecke Rothenberg/Trompete, ist das Plakatieren großzügiger erlaubt. Für den Stadtkern von Leichlingen und Witzhelden sollen ab Januar striktere Regeln gelten.

Im Außenbereich, wie hier an der Ecke Rothenberg/Trompete, ist das Plakatieren großzügiger erlaubt. Für den Stadtkern von Leichlingen und Witzhelden sollen ab Januar striktere Regeln gelten.

Foto: Ralph Matzerath

Wer ab 1. Januar in Leichlingen Plakate aufhängen oder Plakatständer in der Stadt platzieren möchte, der muss sich ganz gehörig umstellen. Wenn der Stadtrat am 18. Dezember in seiner letzten Sitzung des Jahres die neue Sondernutzungssatzung beschließt, dann drohen auch entsprechende Ordnungsgelder bei Nichtbeachtung. Die alte Sondernutzungssatzung von vor 13 Jahren handhabt das Werben für Gewerbliche, Parteien und Vereine noch vergleichsweise leger.

Nun legt die Stadt Leichlingen aber eine Mustersatzung des deutschen Städte- und Gemeindebundes zugrunde. So sollen nun auch die Belange behinderter Menschen berücksichtigt werden, will heißen: Plakatständer oder sonstige Außenwerbung darf nicht so auf den Gehwegen aufgebaut werden, dass Rollstuhlfahrer und andere Gehbehinderte dadurch eingeschränkt werden.

In der neuen Satzung schreibt die Stadt Leichlingen auch fest, dass keine die Menschenwürde verletzenden, frauenfeindlichen oder sexistischen Inhalte und Darstellungen auf Plakaten im Stadtgebiet geduldet werden. "Bei Jugend gefährdenden Inhalten werden wir als Stadt auch sofort einschreiten und die Plakate entfernen", kündigt Tiefbauamtsleiter Jürgen Scholze an. Es wird erstmalig auch eine einheitliche Regelung für das Plakatieren zu Wahlkämpfen festgelegt. Wahlwerbung ist nach der neuen Satzung nur sechs Wochen vor und bis zu zwei Wochen nach dem Wahltermin im Stadtgebiet zulässig und darf nur von den zur Wahl zugelassenen Parteien ausgehängt oder aufgestellt werden.

Dass Werbung nicht verkehrsgefährdend sein darf, stand schon in der alten Satzung. Die Stadt kann nach neuer Satzung den Parteien Werbeflächen in einheitlicher Größe nun auch zuweisen. Die Erlaubnis zur beantragten Werbung kann von der Stadt künftig anlassbezogen auch jederzeit widerrufen werden.

Eine Sonderregelung will die Stadtverwaltung allerdings wieder mit dem Wirtschaftsförderverein (WIV) abschließen. Dazu gab es bereits einen Vertrag mit dem ehemaligen Bürgermeister Ernst Müller und der WIV. Darin hatte sich der Verein verpflichtet, die Werbeanlagen in einem verkehrssicheren und ansehnlichen Zustand zu halten. Er war berechtigt, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die vorhandenen Werbeflächen zu vermarkten. "Dabei sollte die Werbung ortsansässiger Unternehmen stets Vorrang haben", stand unter anderem in dem alten Vertrag. Und für politische Zwecke durfte der WIV keine Werbeflächen zur Verfügung stellen.

Im neuen Vertrag, den der neue Bürgermeister Frank Steffes und wiederum Birgitt Färber als WIV-Vorsitzende unterzeichnen sollen, sind genehmigungs- und gebührenfreie Werbeflächen für den Verein genau gekennzeichnet.

Dies sind unter anderem Wupperbrücken, 25 Straßenleuchten und die Bannerwerbung für verkaufsoffene Sonntage und Stadtfeste. Die Gebühren für die Werbung seien aber nur moderat um 20 Prozent erhöht worden, betont Scholze. Nach so langer Zeit und mit Blick auf die Haushaltssituation der Stadt hätte er persönlich auch mehr für angebracht gehalten, räumt der Amtsleiter ein.

(RP)
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