Leichlingerin verkauft gestohlene Ware im Internet Um Sohn zu helfen: Frau begeht Hehlerei

Leichlingen · Der Teenager-Sohn wollte nach dem Abitur ins Ausland, die Mutter wollte ihn finanziell unterstützen. Doch das Geld kam auf unlautere Weise zusammen. Die Leichlingern musste sich nun vor dem Amtsgericht Opladen verantworten. Vorwurf: schwerer gewerbsmäßiger Diebstahl.

 Vor dem Amtsgericht Opladen gab die 55-jährige Frau die Tat zu.

Vor dem Amtsgericht Opladen gab die 55-jährige Frau die Tat zu.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

In ihrem 56. Lebensjahr fand sich eine Leichlingerin jetzt das erste Mal vor Gericht wieder. Der Frau wurde schwerer gewerbsmäßiger Diebstahl vorgeworfen. Dabei war laut Anklage eine Schadenssumme in Höhe von 20.000 Euro entstanden. Die Mutter aus der Blütenstadt gab die Tat vor dem Amtsgericht in Opladen  zwar zu, die Summe aber treffe nicht zu, betonte sie.

Laut Staatsanwaltschaft hatte die Frau in einem Bekleidungsgeschäft über den Zeitraum von einigen Monaten bis zum 29. November 2019 Kleidung aus dem Lagerraum entwendet. Die Sachen habe die Frau später im Internet verkauft. Zudem, so der Vorwurf, habe sie Geld aus der Kasse des Einzelhändlers, bei dem sie zu diesem Zeitpunkt arbeitete, gestohlen.

Die Beklagte berichtete, sie sei alleinerziehende Mutter eines 17 Jahre alten Sohnes. Dessen Abitur habe zum Tatzeitpunkt bevorgestanden. Der junge Mann habe ins Ausland gewollt. Dabei hatte sie ihr Kind trotz geringer ihr zur Verfügung stehenden Mittel unterstützen wollen. „Ich hatte ein schlechtes Gewissen“, sagte die Angeklagte. Als das Bekleidungsgeschäft die Räumlichkeiten wechselte, seien ihr zwei Kartons mit alter Ware aufgefallen, die laut ihrer Aussage offenbar vergessen worden waren. „Dieser Umzug war völlig chaotisch“, betonte sie dazu. Die Ladenhüter hatte sie sich dann ein ums andere Mal eingesteckt. Einen großen Gewinn habe sie damit aber nicht gemacht.

Als ihr Arbeitgeber sie schließlich durch Kameraüberwachung bei den Diebstählen ertappte, forderte er 10.000 Euro von der Frau. Nur dann würde er die Anzeige zurücknehmen. Laut der 55-Jährigen seien daraus schließlich 20.000 Euro geworden. Die Summe stottere sie vertraglich festgelegt in kleinen Raten ab. Wenngleich die Forderung nicht zum eigentlichen Schaden passe. „Das ist eine völlig willkürliche Summe“, sagte sie. „In meiner Verzweiflung hätte ich auch 50.000 Euro unterschrieben.“ Sich einen Anwalt zu nehmen, erläuterte sie auf Nachfrage des Richters, sei nie eine Option gewesen. Die Frau weinte kurz. Um ihren guten Willen zu bekräftigen, hatte sie seinerzeit das Internetverkaufskonto sofort gelöscht. Die genaue Schadenssumme kann so nicht mehr nachvollzogen werden.

Zudem beteuerte sie, kein Geld aus der Kasse genommen zu haben. In der Folge beschrieb sie Unregelmäßigkeiten, die in dem Bekleidungsladen praktiziert würden. Der Richter verurteilte sie schließlich zu sechs Monaten auf Bewährung (zwei Jahre) und sah von einer Geldstrafe ab.

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