Leichlingen Ausnahmegenehmigung fürs Leichlinger Oktoberfest

Leichlingen · Das Leichlinger Oktoberfest darf auch weiterhin bis jeweils 24 Uhr am Freitag und Samstag des Veranstaltungswochenendes Lärm verursachen. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung, die es in der Blütenstadt ansonsten nur noch für das Schützenfest im Bereich Trompete und das Stadtfest gibt, befürwortete jetzt eine deutliche Mehrheit der Leichlinger Politiker im Haupt- und Finanzausschuss.

Bürgermeister Ernst Müller hatte zuvor die Argumentation des Veranstalters — CDU-Ratsherr Rolf Ischerland — noch einmal erläutert, mit der dieser für die Regelung geworben hatte. Gemeinden können demnach bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse unter anderem für Messen, Märkte, Volksfeste, Volksbelustigungen und ähnliche Veranstaltungen durch ordnungsbehördliche Verordnungen allgemeine Ausnahmen vom Landesimmissionsschutzgesetz zulassen.

Eine Rolle spielt dabei auch, ob es sich etwa um eine Traditionsveranstaltung handelt. Rolf Ischerland, so der Bürgermeister, habe in seinem Festzelt zwar erst drei Mal ein Oktoberfest veranstaltet, berufe sich aber auf den Löschzug 1 der Leichlinger Feuerwehr. Der organisiere bereits seit zehn Jahren ein solches Oktoberfest. Diese Tradition setze er parallel weiter fort.

UWG-Fraktionschef Hermann Terjung zweifelte persönlich zwar an, "dass Lederhosen und Oktoberfeste ein Bestandteil dieser Region sind — ich habe mich aber belehren lassen, dass sich Bayern offensichtlich in dieser Frage bundesweit ausgedehnt hat".

SPD-Vorsitzende Roswitha Süßelbeck machte sich für Ischerland stark. Man könne doch jetzt genehmigen und schauen, wie sich die Veranstaltung weiter entwickele, sagte sie. Zurücknehmen könne man die Ausnahmeregel notfalls ja auch noch später.

Veranstalter Rolf Ischerland war mit seinem Festzelt wegen der Neugestaltung der Postwiese im vergangenen Jahr erstmals in die Balker Aue umgezogen. Anwohner hatten sich dort wegen des Lärms beschwert.

(RP/rl)
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