Leichlinger vor Gericht 29-jähriger Betrüger kommt mit blauem Auge davon

Ein Leichlinger stand jetzt in Wermelskirchen vor Gericht.

 Vor dem Amtsgericht Wermelskirchen wurde verhandelt.

Vor dem Amtsgericht Wermelskirchen wurde verhandelt.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Der Vorsitzende Richter am Amtsgericht muss manchmal beide Augen zudrücken, um den Angeklagten noch ungeschoren und mit dem unangenehmen Eindruck, angeklagt vor Gericht gewesen zu sein, hoffentlich künftig straffrei weiter durchs Leben davonkommen zu lassen. Oft dreht es sich dabei um Betrugsfälle, in denen die Angeklagten die staatliche Unterstützung in Form von Arbeitslosengeld oder Grundsicherung erhalten, dann aber nicht zurückgezahlt haben, obwohl sie bereits früher eine neue Stelle angetreten haben. So auch bei einem 29-jährigen Familienvater aus Leichlingen, der von der Agentur für Arbeit insgesamt 751 Euro zu viel erhalten haben soll. Er solle das Geld in der Zeit vom 1. Juni bis zum 6. Juli ausgezahlt bekommen haben, obwohl er seine neue Stelle im Garten-Landschaftsbau bereits zum 1. Juni angetreten habe.

Der junge Mann wirkte sehr aufgeregt, als er vom Richter gefragt wurde, ob er sich zu dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft äußern wolle. „Vorsätzlich war das nicht, ich habe das nicht absichtlich gemacht“, sagte der Angeklagte. Er habe das Geld auch zurückzahlen wollen, es sei aber alles sehr kompliziert in seinem Leben. „Der Vorwurf lautet ja vor allem, dass Sie der Agentur für Arbeit nicht mitgeteilt haben, dass Sie eine neue Stelle angetreten haben“, sagte der Richter. Warum das so gewesen sei. „Ich habe das telefonisch gemacht, das war vermutlich ein Fehler, weil die Information so untergegangen ist“, gab der 29-Jährige zur Antwort. Der Richter hingegen entgegnete, dass dann ja immer noch die Gutschrift auf dem Konto gewesen sei, die da nicht hätte kommen dürfen. „Das heißt, wenn Sie tatsächlich bei der Agentur für Arbeit angerufen haben sollten, hätte Ihnen doch auffallen müssen, dass da zu viel Geld auf Ihrem Konto war“, sagte der Richter.

Kleinlaut stimmte der Angeklagte zu. Ja, sagte er, das hätte er merken müssen. Er sei aber damals in einer bescheidenen Lage gewesen, gab er an und fügte hinzu: „Ich war finanziell am Arsch, entschuldigen Sie bitte den Ausdruck“. An dieser Stelle begann der Richter, beide Augen zuzudrücken. Das Einverständnis der Staatsanwältin vorausgesetzt, sagte er: „Wir können die Sache einstellen, wenn Sie den ausstehenden Betrag binnen sechs Monaten zurückzahlen. Sie haben keine Vorstrafen, sind in stabilen Verhältnissen und haben eine Arbeit. Sie dürfen aber die Frist keinesfalls überschreiten, sonst sehen wir uns hier wieder – und ein zweites Mal stelle ich solche Verfahren grundsätzlich nicht ein“, sagte der Richter.

Der Angeklagte stimmte dem Vorschlag eifrig zu und schrieb sich die sechs Einzelbeträge sogar mit den jeweiligen Überweisungsterminen auf. Die Erleichterung über das glimpfliche Ende war ihm noch beim Verlassen des Gerichtssaals anzusehen.

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