Razzia am Samstagabend Corona-Schutzverordnung: Verstoß kostet 250 Euro

Langenfeld · Für manch einen Gast war der Besuch am vergangenen Samstag in der einen oder anderen Lokalität in Langenfeld teuer: Die Ordnungsbehörden erwischten Personen, die sich ohne gültigen G2-Nachweis in gastronomischen Betrieben aufhielten.

 Die Polizei war im Einsatz.

Die Polizei war im Einsatz.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Für einen 25-jährigen Teestubenbetreiber an der Solinger Straße wird es vermutlich richtig teuer: Die Steuerfahndung überprüft vier sichergestellte Glücksspielautomaten, die er illegal betrieben hat. Fahnder ermitteln, in welcher Höhe Steuern durch den Betrieb unterschlagen wurden. Die Automaten waren während der Überprüfung am Samstagabend (RP berichtete) aufgefallen. Sie alle verfügten nach Recherchen der RP nicht über die nötigen Zulassungen oder hatten gar keine. Dafür soll bei den Automaten die gesetzlich vorgeschriebene Gewinnbegrenzung ausgeschaltet gewesen sein. „Zocker“ und Spielsüchtige konnten so nicht nur mit höheren Einsätzen spielen, sondern auch höhere Gewinne erzielen. Ob noch weitere Manipulationen vorliegen, untersuchen die Behörden noch.

Zusätzliche Kosten entstehen, weil der Betreiber Alkohol ausschenkte, obwohl er nicht im Besitz einer Konzession war. Zwei Besucher der Teestube müssen zudem je 100 Euro bezahlen, weil sie gegen das Nichtraucherschutzgesetz verstoßen haben.

Ein 32-jähriger Langenfelder, der in einem Kiosk an der Soliger Straße arbeitet, wird sich demnächst wegen des Besitzes einer nicht zugelassenen Gaspistole verantworten müssen. Außerdem fand man bei ihm einen verbotenen Taser (Elektroschockgerät), dessen Besitz in Deutschland nicht erlaubt ist.

Insgesamt überprüften die Behörden (Polizei, Zoll, Steuerfahndung und Ordnungsamt) zehn Gebäude. Dabei fielen unter anderem auch vier Personen auf, die gegen die Corona-Schutzverordnung verstoßen haben. Auch für sie wurde der Samstagabendausflug teuer: Pro Person werden sie wegen des Verstoßes 250 Euro berappen müssen.

Mit Strafverfahren wegen nicht versteuertem Shisha-Tabak müssen zwei weitere gastronomische Betriebe rechnen.

Der Fahrer eines Mercedes muss seinen Wagen in den kommenden Tagen einer Prüforganisation vorführen. Die Polizei hatte nicht eingetragene Tuningteile an dem Wagen festgestellt, so dass die Betriebserlaubnis erloschen ist. Allerdings durfte der Fahrer mit seinem Wagen nach Hause fahren, um die Mängel zu beseitigen. Danach sei eine weitere Fahrt zur Prüfstation erlaubt, erklärte ein Polizeisprecher auf Nachfrage.

Das Langenfelder Ordnungsamt überprüft nach der Aktion von Samstagabend in zwei Fällen die Gewerbezuverlässigkeit.

(dh)
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