Kreis Mettmann Was sich in diesem Jahr alles ändert

Kreis Mettmann · Die Verbraucherzentrale NRW weist auf die wichtigsten Änderungen für Bürger hin.

Die Verbraucherzentrale hat die wichtigsten Neuerungen für das Jahr 2016 in einer Liste zusammengestellt. Steuern und Recht, Gesundheit und Pflege, Geld und Kredit - das sind die Stichworte.

Ohne Steuer-Identifikationsnummer geht bei Kindergeldantrag und Freistellungsauftrag nichts mehr. Antragsteller müssen ihre steuerliche Identifikationsnummer und die des Kindes beim Neuantrag ab 2016 zwingend mit angeben. Zum 1. Januar wurde das Kindergeld um zwei Euro pro Kind erhöht, sodass jetzt für das erste und zweite Kind je 190 Euro, für das dritte Kind 196 und für jedes weitere 221 Euro pro Monat gezahlt werden.

Wie schon in den vergangenen Jahren schlägt die Post beim Porto auf - dieses Mal beim Standardbrief um acht Cent auf jetzt 0,70 Euro.

Bankleitzahl und Kontonummer haben ab 1. Februar 2016 endgültig ausgedient: Ausschließlich die IBAN (International Bank Account Number) gilt dann für Inlandstransfers und Überweisungen im Euro-Zahlungsverkehrsraum.

Die Hartz-IV-Sätze wurden am 1. Januar zwischen drei und fünf Euro angehoben. Und 870 000 Haushalte können sich über mehr Wohngeld freuen. Gestiegen sind die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegekasse (auf 4 237,50 Euro im Monat) sowie in der Rentenversicherung (auf 6 200 Euro im Monat). Auf gesetzlich Krankenversicherte kommen bei den meisten Kassen höhere Zusatzbeiträge zu.

Wer ein Haus bauen will, muss seit dem 1. Januar strengere Energie-Einsparvorgaben einhalten.

Schüler, Studenten und Auszubildende können ab Schuljahres- beziehungsweise Semesterbeginn 2016/17 auf mehr Bares in der Kasse zählen: Die BAföG-Bedarfssätze werden um sieben Prozent angehoben.

Rentner werden sich über ein deutliches Plus auf ihrem Konto freuen können. Ab Juli 2016 erhalten die über 20 Millionen Rentner in Deutschland nach vorläufigen Angaben des Schätzerkreises Rentenversicherung ein Plus von 4,3 Prozent (West) und von etwas über 5 Prozent (Ost). Im Schätzerkreis sind Experten der Rentenversicherung, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund vertreten. Nimmt man eine monatliche Rente von 1.200 Euro an, dann steigt sie bei fünf Prozent brutto um 60 Euro, bei vier Prozent um 48 Euro. Bei einer Rente von 1.800 Euro liegt der Anstieg bei 90 beziehungsweise 72 Euro.

(RP)
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