Kreis Mettmann/Düsseldorf Vogelgrippe: Kreis errichtet Schutzzone

Kreis Mettmann/Düsseldorf · Der Verdacht auf Vogelgrippe bei einem toten Schwan am Unterbacher See hat sich bestätigt. Die Behörden haben ein Sperrgebiet eingerichtet und bitten Hunde- und Katzenhalter um Mithilfe gegen die Infektion.

 Murdoc musste gestern bei der Runde um den Unterbacher See an der Leine bleiben. Martina Jussenhoven hielt sich an den Leinenzwang.

Murdoc musste gestern bei der Runde um den Unterbacher See an der Leine bleiben. Martina Jussenhoven hielt sich an den Leinenzwang.

Foto: Andreas Bretz

In der Nachbarstadt Düsseldorf gibt es den ersten Fall von Vogelgrippe. Ein Spezialinstitut hat den Verdacht bestätigt, dass ein toter Schwan mit dem hochansteckenden Virus H5N8 infiziert war. Das Tier war am 3. Januar auf dem Campingplatz Nord am Unterbacher See gefunden worden.

Was ist passiert?

Seit November sind wieder Fälle von Vogelgrippe in Deutschland nachgewiesen worden. Insbesondere bei landwirtschaftlichen Betrieben führt das zu großer Sorge. Denn der Erreger ist sehr gefährlich für Hausgeflügel. Eine Infektion führt schnell zum Tod. Als Überträger gelten Wildvögel wie Enten und Schwäne. Deshalb versuchen die Behörden zu vermeiden, dass Wildvögel oder ihr Kot in Kontakt mit Hausgeflügel kommen. Auch in NRW gilt: Geflügelhalter müssen besondere Schutzmaßnahmen ergreifen.

Was bewirkt der neue Fund?

Seit dem neuen Ausbruch in Deutschland untersuchen die Behörden verstärkt Wildvögel. Dass das Virus nun auch in Düsseldorf nachgewiesen wurde, überrascht Experten nicht. Um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern, hat der Kreis Mettmann gestern eine "Allgemeinverfügung" erlassen. In dieser wird ein Beobachtungsgebiet festgesetzt, das Teile der Städte Erkrath und Hilden umfasst. Innerhalb des Beobachtungsgebietes befindet sich in Erkrath der gesamte Ortsteil Unterfeldhaus sowie der südliche Teil von Alt-Erkrath.

Was gilt in diesem Beobachtungsgebiet?

Hunde und Katzen dürfen dort nicht frei umherlaufen. Alle Hunde sind anzuleinen und auch Freigängerkatzen im Haus zu behalten. Hunde und Katzen selbst können sich nicht mit dem Virus infizieren. Allerdings kommen freilaufende Tiere in Kontakt mit Kot und Kadavern und gelten daher als Überträger. Für Geflügelhalter besteht im gesamten Kreis Mettmann die Aufstallungspflicht, wonach Geflügel in geschlossenen Ställen oder in vergleichbar gesicherten Vorrichtungen zu halten ist. Auch ist die Haltung von Geflügel wie Hühnern, Puten, Perl- und Rebhühnern, Wachteln, Fasanen, Laufvögeln, Enten und Gänsen unverzüglich dem Veterinäramt des Kreises anzuzeigen (Telefonnummer 02104 99-1857, veterinaerwesen@kreis-mettmann.de), soweit dies bislang noch nicht geschehen sein sollte. Gehaltene Vögel dürfen bis zum 25. Januar nicht aus dem Beobachtungsgebiet nach außerhalb verbracht werden.

An den Hauptzufahrtsstraßen zu dem Beobachtungsgebiet werden in den kommenden Tagen Hinweisschilder zur Information angebracht. Auch wird der Außendienst des Ordnungsamtes sich vermehrt dort aufhalten und insbesondere Hundehalter auf die Leinenpflicht hinweisen.

Wer kann sich anstecken?

Die Ansteckungsgefahr betrifft insbesondere Hühnervögel. Werden deren Kadaver gefunden, sollte das Ordnungsamt der Stadt oder das Veterinäramt des Kreises Mettmann informiert werden. Die Gefahr einer Infektion von Menschen mit der Geflügelpest ist sehr gering. Um alle Möglichkeiten einer Übertragung auszuschließen und eine Verschleppung zu vermeiden, sollten diese Kadaver jedoch nicht angefasst werden.

Besteht Gefahr für Menschen?

Eine Infektion lässt sich nicht ausschließen, gilt aber als unwahrscheinlich. Die Behörden raten, die üblichen Hygienevorschriften wie Händewaschen zu beachten.

(RP)
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