Dank Geld vom Kreis Verbraucherzentrale erhält mehr Personal in Langenfeld

Langenfeld · Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass das Land Nordrhein-Westfalen die verbleibenden 50 Prozent der Kosten übernimmt.

Die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Langenfeld bekommt ab 2019 jährlich bis zu 40.500 Euro vom Kreis. Damit soll ein zweiter Mitarbeiter für die Beratung eingestellt werden. Dies beschloss der Ausschuss für Ordnung und Verbraucherschutz des Kreises Mettmann einstimmig.

Die Beratungsstelle am Konrad-Adenauer-Platz wird stark nachgefragt. Eine zusätzliche Stelle sei gerechtfertigt, begründet das Amt für Verbraucherschutz in Mettmann. Im Jahr 2017 habe es insgesamt 4543 Anfragen von Ratsuchenden gegeben. Dies entspreche rund 380 Kontakten monatlich. Ein weiterer Mitarbeiter werde helfen, die Arbeit flexibler zu gestalten. Da die Langenfelder Beratungsstelle außerdem Angebote für die Bürger im gesamten Südkreis anbieten soll, bestehe mit einem weiteren Mitarbeiter die Möglichkeit, auch Beratungen in anderen Städten des Südkreises anzubieten. Somit könnten auch weniger mobile Menschen erreicht werden, heißt es weiter. Der kommunale Förderanteil soll 45.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Der Kreis Mettmann soll dabei 90 Prozent der Kosten, maximal 40.500 Euro übernehmen. Langenfeld zehn Prozent (maximal 4500 Euro). Damit betrage der kommunale Anteil 50 Prozent, und die Voraussetzungen für eine 50prozentige Kofinanzierung des Landes seien geschaffen. Bisher bringe die Stadt Langenfeld den kommunalen Anteil an den benötigten Fördermitteln alleine auf. Der Kreis sei aktuell kein Partner beim bestehenden Vertrag für die Förderung der Beratungsstelle.

Der Kreistag muss dem Votum in seiner Sitzung am 11. Oktober noch zustimmen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass das Land Nordrhein-Westfalen die verbleibenden 50 Prozent der Kosten übernimmt.

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