Langenfeld/Aachen Am Freitag fällt das Urteil gegen Todesfahrer aus Langenfeld

LANGENFELD/AACHEN · Ein Langenfelder raste im Januar mit seinem VW Golf in einen stehenden BMW, sein Beifahrer (43) starb. Am Freitag soll vor dem Aachener Landgericht das Urteil gegen den 46-Jährigen fallen.

 Das von der Polizei aufgenommene Unfallbild zeigt den zerstörten VW des Langenfelders.

Das von der Polizei aufgenommene Unfallbild zeigt den zerstörten VW des Langenfelders.

Foto: Polizei

Weil er laut Staatsanwaltschaft den Unfall absichtlich verursacht, somit seinen Lebenspartner ermordet und den seither querschnittsgelähmten BMW-Fahrer (48) sowie eine 30-Jährige schwer verletzt haben soll, lautet die Anklage: Mord, zweifacher vesuchter Mord,  vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sowie schwere und gefährliche Körperverletzung.

Mehrere Autofahrer hatten als Zeugen im Prozess ausgesagt, dass sie von dem rasenden VW Golf an jenem Januarabend riskant überholt worden waren, der an einem dieser Fahrzeuge sogar den linken Autospiegel abfuhr. Drei von ihnen sahen die Kollision des Golfs mit dem BMW. Keiner hatte aufleuchtende Bremslichter beobachtet. Der Golf raste raste mit mindestens Tempo 135 ins Heck des BMW, errechnete ein Verkehrssachverständiger.

Kurze Zeit nach dem Unfall sagte ein Ehepaar aus Alsdorf bei der Polizei aus, dass die beiden Insassen des Golfs verheiratet gewesen waren: Der gestorbene Beifahrer war ihr eigener Sohn. Zwei Wochen vor dem Unfall hätten sich die beiden Männer getrennt, möglicherweise habe der Langenfelder den Unfall absichtlich herbeigeführt, um sich selbst und dem 43-Jährigen aus Enttäuschung über die Trennung zu töten. Die am 18. Juni begonnene Gerichtsverhandlung schien auf einen ziemlich klaren Fall und einen kurzen Prozess hinauszulaufen. Bereits am Ende des ersten Prozesstages bat der Vorsitzende Richter Roland Klösgen die Prozessbeteiligten, ihre Plädoyers vorzubereiten. Doch dann trug der redegewandte Langenfelder seine Version der Ereignisse überzeugend vor. Die seit dem 15. Dezember 2018 getrennt lebenden Ehemänner hätten sich über Weihnachten wieder angenähert und ein probeweises Zusammenziehen in der ehelichen Wohnung in Langenfeld vereinbart.

 Am Tag des Unfalls hatte der Angeklagte nach eigenen Angaben um 10 Uhr mit Eistee verdünnten Fassadenreiniger getrunken, nach dessen berauschendem Inhaltsstoff er süchtig sei. Dann habe er seinen Lebenspartner nach Köln zu einer Neuropsychologin gebracht, bei der der 43-Jährige seit einem schweren Unfall 2016 therapiert wurde. Dass der Langenfelder am späten Nachmittag auf der L240 wie von Sinnen gerast war, sei ihm während der Fahrt, bei der beide miteinander stritten, nicht bewusst gewesen. Dass er zwei Außenspiegel anderer Autos abfuhr, hätten beide nicht bemerkt. Und dass er auf den stehenden BMW zugerast sei, habe er erst bemerkt, als sein Beifahrer schrie; da habe er nicht einmal mehr bremsen können.

Verurteilt der Richter den Langenfelder morgen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung, dann beträgt die theoretische Höchststrafe fünf Jahre Haft. Wird er indes wegen Mordes verurteilt,  droht ihm lebenslange Haft.

(gego/mei)
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