Langenfeld Stiefvater bei Familienfest mit dem Tod bedroht

Langenfeld · Weil er bei einem Familienfest in der elterlichen Wohnung auf seinen Stiefvater (52) losgegangen war und ihn mit dem Tod bedroht hatte, stand ein 28 Jahre alter Hildener gestern vor dem Langenfelder Amtsgericht. Körperverletzung und Bedrohung warf die Staatsanwältin dem krebskranken Arbeitslosen vor.

Zunächst sei die Feier im Januar gemütlich verlaufen, schilderte der 52-jährige Gebäudereiniger den Tathergang. "Doch dann ist mein Stiefsohn ungefragt an meinem PC ins Internet gegangen, um mit zwei angeblich gefundenen Ausweisen Handys zu bestellen. Ich habe ihm gesagt, dass er solche krummen Dinger lassen soll." Darauf sei der 28-Jährige mit Fäusten auf ihn losgegangen. Bei der heftigen Rangelei zwischen den beiden Männern ging ein Tisch kaputt. "Ich habe ihm dann gesagt", so der Stiefvater im Gericht, "dass er den Bogen endgültig überspannt hat. Es war nicht das erste Mal, dass er mich geschlagen hatte." Darauf habe ihn der Stiefsohn bedroht. "Er hat geschrien, dass er mich ins Grab bringen wird und weiß, auf welchem Weg ich zur Arbeit fahre." Als der 28-Jährige dann in die Küche lief, hielten ihn seine Brüder zurück. Ob er, wie die Staatsanwältin in der Anklage vorgetragen hatte, wirklich ein Messer holen wollte, ließ sich in der Verhandlung nicht klären. Der Angeklagte bestritt diese Vermutung, räumte aber ein, aus Wut die Todesdrohung ausgestoßen zu haben.

Der Richter stufte nach den Aussagen von Täter und Opfer den Streit als "geringfügige Rangelei" ein, nicht als vorsätzliche Körperverletzung. Die Staatsanwältin sah es ebenso. Wegen der Bedrohung muss der Arbeitslose in 30 Tagessätzen 150 Euro Geldstrafe zahlen.

(mei)
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