Monheim Stadt will Teil des Waldfriedhofes stilllegen

Monheim · Im nördlichen Teil sollen künftig keine neuen Bestattungen mehr vorgenommen werden.

 Die Bestattung in Kolumbarien wird immer beliebter.

Die Bestattung in Kolumbarien wird immer beliebter.

Foto: rm-

In Monheim hält der Trend zur Urnen- und Kolumbarienbestattung unverändert an: So lag der Anteil der Urnengräber an den Bestattungen des Jahres 2014 bei 21,17 Prozent, das Kolumbarium wurde in 34,31 Prozent der Strebefälle als Bestattungsform gewählt. Demgegenüber sank der Anteil der Reihengräber auf vier Prozent (2001: 10,2 Prozent), der der Wahlgräber auf 12 Prozent (2001: 18 Prozent). Folglich werden immer geringere Flächen für Bestattungen beansprucht. Die Stadt Monheim möchte daraus jetzt Konsequenzen ziehen und auf der nördlichen Hälfte des Waldfriedhofes keine neuen Bestattungen zulassen. Diese Empfehlung wird sie dem Planungsausschuss in seiner nächsten Sitzung am Donnerstag geben. Sie argumentiert, dass die freien Flächen von der Friedhofsverwaltung aufwändig gepflegt werden müssten. Diese Kosten fließen in die Friedhofgebühren ein. Um ein weiteres Ansteigen der Gebühren zu verhindern, soll daher der Nordteil langfristig aus der Nutzung genommen werden.

Nach Ansicht der Verwaltung reichten die verbleibenden Flächen aus, die erwarteten Sarg-Bestattungen unterzubringen. Sie stellt klar, dass die Gräber im Nordteil unverändert erhalten bleiben. Dieser Teil könne auch weiterhin von Besuchern begangen werden. Erst wenn alle Grabnutzungsfristen abgelaufen sind, würde die Gesamtfläche in eine leicht zu pflegende Grünfläche umgewandelt werden. Falls eine erneute Bestattung in dem geschlossenen Teil des Friedhofs, also eine Verlängerung der Liegezeit, gewünscht werde, wird die Friedhofsverwaltung "in enger Abstimmung mit den Hinterbliebenen" ein anderes Wahlgrab im südlichen Teil aussuchen und, falls gewünscht, auch die Kosten für die nötige Umbettung übernehmen, heißt es in der Vorlage. Dies werde aber sicherlich nicht in größerem Umfang nachgefragt werden. Entwidmet würde die Gesamtfläche erst, wenn das letzte Nutzungsrecht abgelaufen sei.

(RP)
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