Monheim Stadt will nicht für Wasserschäden zahlen

Monheim · Wegen eines defekten Rückhaltebeckens liefen im Berliner Viertel Keller voll. Die Eigentümer hätten vorsorgen müssen, sagt die Stadt.

 Keller in zwölf Gebäuden im Berliner Viertel standen unter Wasser. Hier saugt es Rüdiger Ahrens ab.

Keller in zwölf Gebäuden im Berliner Viertel standen unter Wasser. Hier saugt es Rüdiger Ahrens ab.

Foto: MATZERATH

"Die Stadt haftet nicht für die Schäden, die den LEG-Mietern durch den Rückstau in der Kanalisation entstanden sind", sagt Bürgermeister Daniel Zimmermann. Infolge eines technischen Defekts im städtischen Rückhaltebecken am Stieglitzer Platz waren am Mittwoch voriger Woche die Keller von zwölf Mehrfamilienhäusern in der Nachbarschaft mit Schmutzwasser vollgelaufen - teilweise bis zu einem Meter Höhe.

Die LEG schätzt die Schadenshöhe allein in ihren neun Immobilien mit 100 Mieterkellern auf 25 000 Euro. Ursache war ein abgebrochener Splint, der dafür sorgte, dass sich der Schieber zwischen dem Sammelbecken und dem Abflussrohr vollständig schloss, so dass überhaupt kein Wasser mehr entweichen konnte. Das Regenrückhaltebecken, das immerhin 6700 Kubikmeter Wasser fassen kann, lief bis unters Dach voll, es kam zu einem Rückstau.

"In unserer Satzung über den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage steht eindeutig, dass sich der Grundstückseigentümer gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal schützen muss. Dazu muss er Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene durch funktionstüchtige Rückstausicherungen einbauen", sagt Zimmermann. Das Argument der LEG, die Rückstauklappen hätten dem hohen Wasserdruck nicht standhalten können, lässt der Bürgermeister nicht gelten.

"Der Wasserdruck entspricht der Wassersäule", erklärt er. Unerheblich ist, wie viel Kubikmeter Wasser dahinter stehen. "Wir berechnen die Kanalanlagen bis zur Rückstauebene, das ist meist die Oberkante des Bordsteins. Die Keller dort liegen etwa 1,50 Meter unter Straßenniveau, so dass die Wassersäule maximal 1,50 Meter beträgt, das muss eine Rückstauklappe aushalten", ergänzt Andreas Apsel, Leiter des Bereichs Bauwesen. Auch müssen diese zugänglich sein und einmal im Jahr gewartet werden. Er weist darauf hin, dass nicht in alle Gebäude im Bereich des Rückhaltebeckens Wasser eingedrungen ist.

"Eine solche Klappe schließt sich automatisch, wenn Wasser von außen dagegen drückt", sagt Susanne Haase vom gleichnamigen Langenfelder Tiefbauunternehmen. Wenn also das System versage, könne nur Materialermüdung die Ursache sein. Meist würden die Klappen ja bei der Erstellung des Gebäudes mit eingebaut. Die betroffenen LEG-Liegenschaften stammen nach städtischen Angaben aus der Zeit Ende 60er/Anfang 70er Jahre.

Die Stadt hat inzwischen ihrerseits eine physikalische Sicherung eingebaut, damit künftig der Schieber am Ausgang des Rückhaltebeckens nicht mehr ganz hinunterfallen und den Abfluss unterbinden kann, erklärt Andreas Apsel. Überhaupt war auch die Stadt selber von dem überlaufenden Regenrückhaltebecken betroffen. "Der Keller der Anton-Schwarz-Schule ist ebenfalls vollgelaufen", berichtet der Bürgermeister. Mit dem Bergisch-Rheinischen Wasserverband, dem die Wartung des Rückhaltebeckens obliegt, habe man aber keinen Streit, weil ja an der Kanalisation kein Schaden entstanden ist, sagt er. "Hier geht es um die Grenze zwischen öffentlicher Kanalisation und Privatgrundstück, die der Grundeigentümer schützen muss."

An die LEG als Vermieterin sind bisher keine Schadenersatzforderungen herangetragen worden, erklärt LEG-Pressesprecher Mischa Lenz.

(RP)
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