Bewerbung bis April Stadt Langenfeld sucht Schöffen
Langenfeld · Die Stadt Langenfeld sucht Bürger, die sich für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 für eine Schöffentätigkeit interessieren.
Nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes werden für die Verhandlung und Entscheidung bestimmter Strafsachen Schöffengerichte gebildet, denen außer den hauptamtlichen auch ehrenamtliche Richtern, sogenannte Schöffen, angehören.
Für dieses Amt bewerben kann sich jeder deutsche Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 69 Jahren, der in der Gemeinde wohnt und nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Bei dem Schöffenamt handelt es sich um eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Reife des Urteils, geistiger Beweglichkeit erfordert und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Schöffen brauchen keinerlei juristische Kenntnisse. Wichtig ist, dass sie soziales Verständnis, Menschenkenntnis, Objektivität und Unvoreingenommenheit, Einfühlungsvermögen sowie eine gewisse Berufs- und Lebenserfahrung besitzen.
Den Bewerbungsbogen finden Interessierte unter www.langenfeld.de (Suchbegriff Schöffenwahl). Die ausgefüllten Bewerbungen müssen bis spätestens 21. April 2023 an folgende Adresse geschickt werden: Stadt Langenfeld Rhld., Ref. Organisation/Herr Hens, Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld. Für Rückfragen ist Christoffer Hens unter Telefon 02173 794-11 12 erreichbar.
Außerdem werden Jugendschöffen gesucht. In ihre Zuständigkeit fallen Jugendstrafangelegenheiten. Bewerber für das Amt des Jugendschöffen sollten deshalb erzieherisch befähigt sein und Erfahrungen in der Jugendarbeit mitbringen. Die Bewerbungen müssen bis spätestens 1. April 2023 an folgende Adresse geschickt werden: Stadt Langenfeld Rhld., Fachbereich Jugend/Frau Tetzlaff, Konrad-Adenauer-Platz 1,40764 Langenfeld.

