Lokalsport Friedek erstreitet 133 500 Euro und sorgt für Regeländerung

Karlsruhe · Über sieben Jahre kämpfte Charles Friedek vor Gericht, jetzt hat er das juristische Hickhack mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) gewonnen: Der ehemalige Dreisprung-Weltmeister und frühere Leichtathlet des TSV Bayer erhält wegen der Nicht-Nominierung für Olympia 2008 in Peking Schadenersatz. Das bestätigte gestern der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in letzter Distanz - ein im deutschen Sport einmaliger Vorgang. Über die Höhe der Summe muss nun das Landgericht Frankfurt entscheiden.

Friedek hatte den DOSB wegen entgangener Antritts- und Preisgelder sowie Sponsorengagen auf Schadenersatz in Höhe von mindestens 133 500 Euro verklagt. Der DOSB reagierte gelassen. "Dies ist jetzt erst mal ein Grundurteil des BGH. Das Verfahren geht nun zurück ans Landgericht Frankfurt, das sich erneut mit dem Fall zu beschäftigen hat", teilte der Verband mit: "Über Inhalte können wir erst mehr sagen, wenn wir das schriftliche Urteil vorliegen haben und die Begründung kennen." Theoretisch könnte der DOSB noch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, aber es gilt als unwahrscheinlich, dass der Fall dort zugelassen würde.

Nach Friedeks Auffassung hatte er vor Peking die Olympia-Norm von zweimal geforderten 17 Metern innerhalb eines Wettbewerbs am 25. Juni 2008 in Wesel erfüllt. Das erkannte der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) allerdings nicht an, der Verband verlangte die Weite bei verschiedenen Wettkämpfen. Friedeks Anwältin Brunhilde Ackermann hatte die offenbar schwammige Formulierung stets angeprangert.

Nachdem das Landgericht Frankfurt/Main 2011 dem heutigen Junioren-Trainer Friedek zunächst eine hohe Summe zugesprochen hatte, hob das Oberlandesgericht Frankfurt das Urteil im Dezember 2013 auf und versagte ihm eine Entschädigung. Nun stellte sich der Bundesgerichtshof endgültig auf die Seite des 44-Jährigen.

Der DLV hatte vor den Olympischen Spielen in London die Konsequenzen aus dem Rechtsstreit gezogen. "Als Folge der juristischen Auseinandersetzung haben wir unsere Nominierungsrichtlinien bereits so formuliert, dass sie außerhalb jeder Diskussionen liegen", sagte DLV-Präsident Clemens Prokop.

Die geänderte Regel-Formulierung begrüßt der Geschäftsführer der TSV-Leichtathleten, Paul Heinz Wellmann. "Damit herrscht eindeutig Klarheit, dass die Athleten die Norm auf verschiedenen Wettkämpfen bringen müssen."

Charles Friedek,

(sid/sand)
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