Langenfeld/Monheim Spiel und Sport auf den Schulhöfen

Langenfeld/Monheim · Schüler, die sich in den Osterferien langweilen, können ihre oder fremde Schulhöfe nutzen, um sich dort auszutoben. Außerhalb der Schulzeit sind sie einen Ausflug wert.

 Viele Schulhöfe sind gut mit Spielgeräten ausgestattet und öffnen ihre Türen auch außerhalb der Schulzeit.

Viele Schulhöfe sind gut mit Spielgeräten ausgestattet und öffnen ihre Türen auch außerhalb der Schulzeit.

Foto: ola

In Langenfeld und Monheim dürfen grundsätzlich alle Spielgeräte und Spielflächen auf den Schulhöfen auch außerhalb der Schulzeit genutzt werden - zumindest von Kindern bis 14 Jahren, wie Ute Piegeler, Referatsleiterin für Kitas, Schule und Sport im Langenfelder Rathaus betont, "aber auch darüber hinaus können die Schulhöfe durchaus als Treffpunkt genutzt werden", sagt die 47-Jährige. Schwierig werde es allerdings, wenn die städtischen Flächen als "Partystätte" genutzt würden. "Nach 20 Uhr sollte dann auch im Sommer langsam Schluss sein", findet Piegeler. Das sei erfahrungsgemäß auch die Schmerzgrenze für Anwohner.

Bis dahin allerdings steht dem Nachwuchs das Toben, Spielen und Abhängen auf den Schulhöfen auch während der Ferien frei. Besonders gut ausgestattete Schulhöfe gibt es in beiden Städten. Für Kinder und Jugendliche dürfte vor allem die Außenfläche der Grundschule an der Gießlenberger Straße gleichermaßen interessant sein. Dort gibt es neben zeitgemäßen Spielgeräten auch einen Bolzplatz sowie ein Inline-Skater-Feld. Eine Sandfläche rundet das Angebot ab. "Es gibt vor Orts sicherlich viele Möglichkeiten", meint Piegeler.

Das gilt auch für die Grundschule am Götscher Weg, wo Klettertürme und Tischtennisplatten installiert sind. Eher klein und kompakt sind die Schulhöfe an der Fröbelstraße und am Fahlerweg, wo viele moderne Spielgeräte stehen. Angesichts der benachbarten Wohnbebauung sei hier allerdings besondere Rücksicht auf die Anwohner angebracht", mahnt die Referatsleiterin.

In Monheim ist es ähnlich geregelt, wie in der Nachbarstadt - allerdings mit einer wichtigen Einschränkung. Die Schulhöfe dürfen außerhalb der Schulzeiten nur montags bis freitags bis maximal 19 Uhr genutzt werden. Danach ist Schluss. "Fußballspielen und das befahren mit motorisierten Kraftfahrzeugen sind dabei allerdings verboten", sagt der stellvertretende Stadtsprecher Michael Hohmeier. "Ansonsten können die Schulhöfe durchaus als Spielhöfe genutzt werden." Auch in Monheim hat sich viel auf den Außengeländen der Schulen getan - im Zuge des stetig wachsenden Offenen Ganztags.

Die Grundschule am Lerchenweg verfügt beispielsweise über einen modernen Schulhof mit neuen Spielgeräten zum Klettern, Laufen und Hangeln. Auch der geteilte Schulhof von Lotten- und Astrid-Lindgren-Schule ist seit Jahren eher eine Art eine Spiellandschaft für Kinder. Neues Spielgerät gibt es auch auf dem Hof der Baumberger Winrich-von-Kniprode-Schule - vor allem Dank des dort aktiven Fördervereins.

In Haan gibt es auf allen fünf Grundschulhöfen Klettergerüste und Tischtennisplatten. Am Bollenberg gibt es außerdem einem Balancierparcours und zusätzlich sind an verschiedenen Stellen des Schulhofs "Hüpfekästchen" und Straßen aufgemalt.

Die Grundschule Mittelhaan hat auf dem Schulhof eine Ballspielanlage für Fußball und Basketball, eine Hügellandschaft, ein Spielgerät und eine Freiklasse unter altem Baumbestand. Besonders viele Spielmöglichkeiten bietet die Grundschule in Gruiten. Thomas Schönenberg, der Vorsitzende des Fördervereins der Schule, zählt auf: "Zwei Tischtennisplätze, Kletter- und Spielgeräte mit Rutsche, Balanciermöglichkeiten, Hüpfkästchen und ein Fußballfeld ohne Tore. Gleich nebenan ist ein städtischer Spielplatz, den die Kinder mitbenutzen können. Dort gibt es zusätzlich Sand und eine weitere Rutsche."

Die Elbseeschule hat eine große Kletterkombination und die beiden Grundschulen an der Beethovenstraße verfügen über Tischtennisplatten sowie ein Drehkarussell.

Auf den zwölf Hildener Schulhöfen gibt es Spiel- und Sportmöglichkeiten, die zugänglich sind. Christine Wedderwille, Mitarbeiterin des Grünflächenamts, weist aber darauf hin, "dass die Ogata-Nutzung das Erstbelegungsrecht hat. Wenn also die offene Ganztagsbetreuung den Schulhof in den Ferien benötigt, hat diese Vorrang vor anderen Nutzergruppen." Die geltenden Öffnungszeiten und "Spielregeln" sind an den Spielbereichen ausgehängt.

(arod)
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