Langenfeld Spediteure: Kontrollen benachteiligen uns

Langenfeld · Langenfelder Logistikunternehmen sehen sich bei der Einhaltung der Wochenend-Ruhezeiten von Lkw-Fahrern gegenüber der osteuropäischen Konkurrenz systematisch benachteiligt.

 "Die Aufsichtsbehörden verschließen trotz offensichtlicher Verstöße die Augen vor dem Problem", ärgert sich Swift-Logistik-Chef Hermann Molitor.

"Die Aufsichtsbehörden verschließen trotz offensichtlicher Verstöße die Augen vor dem Problem", ärgert sich Swift-Logistik-Chef Hermann Molitor.

Foto: rm-

Jahrelanges Wachstum, jetzt aber Stagnation - so sieht die Umsatzentwicklung im deutschen Logistik- und Speditionsgewerbe seit der Jahrtausendwende aus. Hermann Molitor wundert das nicht. "Wir werden im Wettbewerb mit der ausländischen Konkurrenz systematisch benachteiligt", ärgert sich der Geschäftsführer des Langenfelder Unternehmens Swift-Logistik. Dabei hat Molitor nicht nur den Mindestlohn im Blick, sondern auch die Ruhezeiten-Praxis: "Wir sind so teuer, weil wir im Gegensatz zu osteuropäischen Truckern die Vorschriften einhalten."

Ähnlich äußert sich der - ungenannt bleiben wollende - Speditionsleiter der Firma Weilke (Ascheberg), die den Betrieb der Langenfelder Spedition Neukirchen übernommen hat: "Wir gewinnen keine Ausschreibung mehr, wir sind 30 Prozent zu teuer." Molitor hat sich wegen der Ruhezeiten bei der Bezirksregierung Düsseldorf beschwert: "Polizei und Bundesamt für Güterverkehr (BAG) verschließen trotz offensichtlicher Verstöße die Augen, doch die Bezirksregierung hat noch nicht einmal den Eingang meiner Beschwerde bestätigt".

Abgesehen vom leidigen Dauer-Thema Rheinbrücke Leverkusen sind die Ruhezeiten derzeit eines der Hauptärgernisse für die hiesigen Spediteure. "Nur unser Fahrer wird an einer Raststätte intensiv überprüft. Die ringsum stehenden Lkw und Fahrer aus Osteuropa und den baltischen Staaten bleiben völlig unbeachtet", beschreibt der für Neukirchen verantwortliche Weilke-Manager beispielhaft seine alltäglichen Erfahrungen.

An jedem zweiten Wochenende soll ein Lkw-Fahrer laut Vorschrift eine ununterbrochene Pause von mindestens 45 Stunden machen. Für die Swift-Mitarbeiter bedeutet das Folgendes: Der mit einer Doppelbesatzung am Donnerstag in Spanien gestartete Lkw, der sowohl in Belgien wie in Karlsruhe entladen soll, kommt am Samstag erst mal zurück nach Langenfeld, um am Montag nach Karlsruhe zu starten. Das soziale Ziel der Regelung wird so erreicht, denn die Swift-Fahrer "verbringen diese Freizeit grundsätzlich außerhalb vom Fahrerhaus und am Lebensmittelpunkt". Anders die ausländischen Trucker, sagt Molitor. Viele verbrächten nomadenhaft und über Wochen die 45 Stunden im Fahrerhaus ihres Lkw und auf dem Autobahnparklatz. Und das, obwohl dies nach Artikel 8 Ziffer 8 der EU-Verordnung 561/2006 - eigentlich - nicht zulässig ist.

Hauptkommissar Peter Hansen vom Verkehrsdienst Mettmann, der sich schwerpunktmäßig um Busse und Lkw kümmert, hält die EU-Norm aus sozialen Gesichtspunkten für notwendig, nicht zuletzt auch wegen der mangelnden Aufenthaltsqualität der Autobahnparkplätze. Auch Heinz Sauerbrey, bei der Bezirksregierung zuständig für den Arbeitsschutz, kennt die Klagen der Spediteure über die Wettbewerbsverzerrung. Das Problem für Polizei und Aufsichtsbehörden: Das zweitägige Pausieren der Fernfahrer ist zwar nicht gewollt, aber auch nicht verboten. "Es ist kein Bußgeldtatbestand", sagen Hansen und Sauerbrey unisono. Jedenfalls nicht in Deutschland. Frankreich und Belgien dagegen ergänzten die EU-Vorgaben mit nationalen Regeln. In beiden Ländern ist der Aufenthalt im Fahrzeug während der Wochenendruhe verboten. Verstöße werden mit 1500 Euro geahndet.

(mmo)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort