Langenfeld und Monheim setzen Vormundschaftsreform um Sozialdienst (SkF) schult und begleitet Ehrenamtliche

Langenfeld · Mit Jahresbeginn 2023 ist die bundesweite Vormundschaftsreform in Kraft getreten. Die Jugendämter starten dafür einen Aufruf. Sie schulen und begleiten zusammen mit dem SkF Menschen, die für eine solche Aufgabe in Frage kommen.

 Die städtischen Jugendämter und der Sozialdienst katholischer Frauen kooperieren: Simone Feldmann (Monheim), Sonja Wienecke (Langenfeld) und Stephanie Krone vom SkF (v. li.).

Die städtischen Jugendämter und der Sozialdienst katholischer Frauen kooperieren: Simone Feldmann (Monheim), Sonja Wienecke (Langenfeld) und Stephanie Krone vom SkF (v. li.).

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Wenn Eltern längere Zeit krank sind, Suchtprobleme haben oder sogar sterben, wird Kindern ein gesetzlicher Vormund zur Seite gestellt. Oft sind das Menschen, die diese Aufgabe beruflich ausüben, wie beispielsweise Mitarbeiter im Jugendamt. Aber auch Großeltern, Tanten, jemand aus dem persönlichen Umfeld des Kindes oder sozial engagierte Bürger können seine Belange vertreten. Solche ehrenamtlichen Vormundschaften sollen in Zukunft bundesweit gestärkt werden, berichtet Stephanie Krone, Geschäftsführerin des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) in Langenfeld. Deshalb haben die Jugendämter der beiden Städte Langenfeld und Monheim ein gemeinsames Projekt ins Leben gerufen und den SkF dafür mit ins Boot geholt. Der Sozialverband hat bereits seit 2015/16 Erfahrungen in diesem Bereich. Damals schulten Fachkräfte des SkF schon ehrenamtliche Vormünder für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.