Initiative Sie retten Lebensmittel vor dem Müllsack

Monheim · Initiiert wurde der „Runde Tisch“ von der Verbraucherzentrale. Der SKFM stellte die Räume zur Verfügung.

 Die Netzwerker trafen sich jetzt, um weitere Schritte abzustimmen.

Die Netzwerker trafen sich jetzt, um weitere Schritte abzustimmen.

Foto: Matzerath, Ralph (rm)/Matzerath, Ralph (rm-)

Wenn Lebensmittel nicht mehr genießbar sind, werden sie weggeworfen. Doch wann können diese Äpfel, Joghurt oder Brot nicht mehr verzehrt werden? Einige Menschen orientieren sich am Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und entsorgen Nahrung nach Ablauf dieses Termins im Mülleimer. Der Gedanke, das Essen sei nach dem Ablauf sofort ungenießbar, ist weit verbreitet. Bevor das wertvolle Gut in den Untiefen des Müllsacks versinkt, kümmern sich Organisationen und Initiativen um die Rettung abgelaufener Lebensmittel, die sie an die Bürger in der Stadt verteilen.

Auch die Tafeln und so genannte „Foodsharer“, das sind Nahrungsverteiler, in Langenfeld und Monheim versuchen, die riesigen Mengen an Lebensmitteln, die noch verzehrt werden können, weiter zu reichen. Die komplexe Fragestellung, wann Lebensmittel endgültig im Müllsack landen sollten, konnten die Vertreter der Organisationen beim ersten Netzwerktreffen im Oktober letzten Jahres in der Runde nicht eindeutig beantworten. Deshalb trafen sich die Akteure ein zweites Mal, um eine Lösung zu finden.  Initiiert wurde der „Runde Tisch“ erneut von der Verbraucherzentrale. Der Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer (SKFM) stellte jetzt die Kindertagesstätte Don Bosco als Diskussionsort zur Verfügung. Mit anwesend war der Experte für Lebensmittelhygiene Dirk Kuhlmann von der Kreisverwaltung in Mettmann, der den Teilnehmern bei der Beantwortung der Fragen rund um Verderblichkeit von Lebensmitteln zur Seite stand.

 Die ehrenamtlichen Mitarbeiter von den lokalen Tafeln und der „Foodsharing“-Initiative arbeiten wöchentlich mit Lebensmitteln, die bereits das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben. Im Regelfall seien die Produkte nicht gleich verdorben. Jedoch müsse trotzdem überprüft werden, welche „Restware“ nun an die Kunden der Foodsharer oder an die Besucher der Tafel weitergegeben werden können, hieß es. „Es ist immer eine Überraschung, welche Rest-Lebensmittel wir von den Märkten bekommen“, sagt Foodsharerin Gertraude Hertung-Neumann. Deswegen sei es auch schwierig zu bestimmen, wann welches Nahrungsmittel nicht mehr weitergegeben werden könne. Kuhlmann sagte, dass alle Organisationen, die mit Lebensmitteln arbeiteten und diese öffentlich weitergäben, als Lebensmittelunternehmen gelten würden. Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unterlägen diese dann dem EU-Hygienerecht. Das verpflichte zur Sorge um sichere Lebensmittel in Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. Letzteres betreffe somit auch die Foodsharer und Tafeln. Als „nicht sicher“ gelte neben gesundheitsschädlichen und verunreinigten Lebensmitteln auch verdorbene Nahrung. Die Ehrenamtler  festigten ihr Wissen in Zusammenarbeit mit dem Experten für Lebensmittelhygiene. Ihre Arbeit stehe nach wie vor für  die Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung in Deutschland. Die Universität Stuttgart habe dazu Statistiken veröffentlicht, die auf einen jährlichen Mittelwert an Lebensmittelabfallaufkommen von 12,7 Millionen Tonnen schließen lassen, hieß es. Der theoretisch vermeidbare Anteil an Lebensmittelabfällen betrage jährlich zwischen sechs und acht Millionen Tonnen.

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