Langenfeld Schwerer Unfall jetzt vor Gericht

Langenfeld · Tragisch und mit lebenslang bleibenden Schäden endete für zwei Unfallopfer im September ein Verkehrsunfall auf der K 5 in Westhoferhöhe.

 Die Unfallstelle auf der K 5 bei Westhoferhöhe - vorne der Wagen des Unfallfahrers, rechts das Motorrad. Dessen Fahrer und Sozius waren schwer verletzt worden.

Die Unfallstelle auf der K 5 bei Westhoferhöhe - vorne der Wagen des Unfallfahrers, rechts das Motorrad. Dessen Fahrer und Sozius waren schwer verletzt worden.

Foto: Kollmann (Archiv)

Damals hatte ein 70-jähriger Hückeswagener, der mit seinem Wagen aus der Anliegerstraße bei Heidt kam und die Landstraße 68 überqueren wollte, den Motorradfahrer aus Langenfeld aufgrund der tief stehenden Sonne übersehen und ihm die Vorfahrt genommen.

Bei dem Zusammenstoß erlitt der 49-jährige Biker dabei schwerste Beinbrüche. Seine 43-jährige Sozia, die mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus transportiert werden musste, lag sogar mit Gehirnblutungen mehrere Tage im Koma und sitzt seit dem Unfall im Rollstuhl. Aufgrund der schweren Verletzungen musste ihr ein Bein amputiert werden. Der Unfallverursacher blieb hingegen unverletzt.

Gestern begegneten sich die Beteiligten im Gerichtssaal des Amtsgerichts Wipperfürth erneut, wo sich der Hückeswagener dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung stellen musste. Nach zweistündiger Verhandlung stellte die Richterin das Verfahren gegen Auflage ein. Die auferlegte Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro soll den Geschädigten zugutekommen. Das zivilrechtliche Verfahren zur Schadenswiedergutmachung läuft derzeit noch. Die Langenfelderin trat in der Verhandlung als Nebenklägerin auf. Den Kontakt zum Unfallverursacher habe sie auf eigenen Wunsch abgebrochen. "Er hat mit zwar Blumen ins Krankenhaus gebracht und ein Buch geschenkt, aber es machte auf mich den Eindruck, als würde ihn das persönlich gar nicht betreffen", sagte sie aus.

An den Unfall selbst hat die 43-Jährige keine Erinnerungen mehr. Der Fahrer des Motorrads hingegen konnte sich erinnern: "Ich fuhr von Dreibäumen Richtung Hückeswagen, wo ein Auto an der Kreuzung stand. Kurz bevor ich das Fahrzeug erreichte, zog es plötzlich raus." Eine Chance zum Ausweichen habe nicht mehr bestanden.

An Krücken und humpelnd hatte der 49-Jährige den Zeugenstand betreten. Seine Arbeit kann der Lagermeister nicht ausüben; weitere Operationen am Bein stehen bevor. Der Angeklagte verhielt sich im Gerichtssaal sehr still und wirkte teilweise wie versteinert. Die Richterin merkte an, dass die Geldstrafe den Verletzungen in keiner Weise gerecht wird. "Zu bestrafen ist hier die Schuld durch den Vorfahrtsverstoß", erklärte sie.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort