Langenfeld Schornsteinfeger jetzt Konkurrenten

Langenfeld · Am 1. Januar ist das Kehrmonopol gefallen. Hauseigentümer können ab 2013 einen Betrieb ihrer Wahl beauftragen.

Seit Jahresanfang gilt das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. Die Kehrbezirke wurden aufgehoben. Hauseigentümer sind nicht mehr an einen bestimmten Schornsteinfeger gebunden, sondern dürfen einige Arbeiten von Betrieben ihrer Wahl durchführen lassen. Die Kaminkehrer stehen jetzt im Wettbewerb.

Was das bedeutet, erfährt gerade Stefan Fleischmann, bislang Bezirksschornsteinfegermeister, heute "bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger" in Hilden mit Wohnsitz in Langenfeld. Ein ungenannter Kollege mache ihm "das Leben schwer" und werbe "sehr aggressiv" um seine alten Kunden: "Ich kenne mehrere ältere Kunden, die sowohl ihn als auch mich beauftragt haben."

Der Mitbewerber lasse seine Kunden glauben, er sei zuständig. Diesen Eindruck könne man gewinnen, wenn man bei den Schreiben nicht ganz genau hinschaue. Fleischmann hat nichts gegen Wettbewerb. Aber diese Art von Konkurrenz findet er einfach nur "sehr ärgerlich". Der Schornsteinfeger will seine alten Kunden schriftlich über die Neuregelung informieren. Seine Erfahrung: "Die Kunden, die sich bei mir gemeldet haben, wollen nicht wechseln."

Der Schornsteinfeger ist in Deutschland ein meisterpflichtiger Beruf. Freie Schornsteinfeger müssen bei der Handwerkskammer zugelassen sein. Darauf weist Alexander Konrad, Sprecher der Handwerkskammer Düsseldorf, hin. Betriebe aus dem EU-Ausland dürfen seit 2013 auch in Deutschland ihre Dienste anbieten. Für sie gelte die Meisterpflicht nicht. Für Anbieter aus Belgien, Holland oder Frankreich sei der deutsche Markt aber wenig interessant, glaubt Thomas Schnug, Geschäftsführer der Schornsteinfeger-Innung Düsseldorf: "Diese Betriebe haben höhere Gebühren wegen der längeren Anfahrt. Die meisten Kunden bleiben bei ihren Schornsteinfegern, weil sie mit ihnen zufrieden sind."

Stichwort Gebühren: Niedrige Kosten dürfen die Verbraucher durch die Aufhebung der Kehrmonopole nicht erwarten — zumindest nicht kurzfristig. Alexander Konrad, Sprecher der Handwerkskammer Düsseldorf, verweist auf das Beispiel Schweiz. Dort sei das Kehrmonopol bereits vor einigen Jahren gefallen: "Für die Verbraucher wurde es dadurch teurer. Die Gebühren sind in sieben Jahren um 40 Prozent gestiegen — wegen der Einzelanfahrten." Die Kunden könnten nicht ohne weiteres die neuen Gebühren mit denen aus dem Vorjahr vergleichen, betont Innungs-Geschäftsführer Thomas Schnug: "Weil nicht in jedem Jahr die selben Reinigungs- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden."

Die neue Freiheit bringt für den Verbraucher auch Verantwortung mit sich. Beauftragt er einen neuen Schornsteinfeger, muss der Kunde seinerseits die Prüfungsintervalle und -fristen einhalten, die nach der Kehr- und Überprüfungsordnung fällig sind. Denn der "bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger" ist kein Auslaufmodell und bleibt im Geschäft. Im Auftrag des Staates und im Rahmen der Feuerstättenschau prüft er alle drei und fünf Jahre die sicherheitsrelevanten Bestandteile der Heizung wie beispielsweise die Abgasleitungen. Dabei legt er auch fest, welche Kehrarbeiten zu erledigen sind — all dies natürlich kostenpflichtig.

(RP)
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