Langenfelder vor Gericht Prozessauftakt gegen Brüderpaar

Langenfeld/Düsseldorf · Dem Hauptangeklagten wird unter anderem versuchter Totschlag und Zwangsprostitution vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hat Sicherheitsverwahrung für ihn gefordert.

 Einer der angeklagten Brüder mit seinem Anwalt im Landgericht Düsseldorf.

Einer der angeklagten Brüder mit seinem Anwalt im Landgericht Düsseldorf.

Foto: RP

Der eine umarmt seinen Anwalt. Der andere gestikuliert wild herum, beide plaudern munter miteinander. Es sind verstörende Bilder, die man von den Angeklagten beim Prozessauftakt geboten bekommt. Derweil verliest die Staatsanwältin eine Anklageschrift, die einem Sammelsurium von Tatvorwürfen gleicht. Für den Haupttäter fordert sie die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, dem 33-Jährigen Langenfelder werden unter anderem versuchter Totschlag und Zwangsprostitution vorgeworfen. Hinzu kommen Bedrohung, die Androhung eines Verbrechens und der Besitz von Kinderpornografie. Sein in Duisburg lebender Bruder (25) soll bei einigen der Taten dabei gewesen sein. Außerdem waren in dessen Duisburger Wohnung diverse Betäubungsmittel und Waffen sichergestellt worden.

Der Anwalt des Bruders lässt das Gericht gleich nach der Anklageverlesung wissen, dass sich vieles von dem, was dort gegen seinen Mandanten vorgebracht werde, bereits „in Luft aufgelöst“ habe. Der mit Frau und Kindern in Langenfeld lebende Hauptangeklagte wird von Wolf Bonn verteidigt, der später auf dem Gerichtsflur über seinen Mandanten sagt: „Aus unserer Sicht bestätigt sich der Vorwurf der Zwangsprostitution nicht.“ Die Frau, die laut Anklage zum Opfer von Zwang und Gewalt geworden sein soll, habe sich schon vorher prostituiert. Mehr ist an diesem ersten Verhandlungstag weder vom angeklagten Langenfelder, noch von dessen Anwalt zu hören.

Sollten sich hingegen die gegen ihn erhobenen Tatvorwürfe bestätigen, hat die mittlerweile 21-Jährige, ehemalige Lebensgefährtin des Mannes über Jahre hinweg ein Martyrium erlebt. In 2018 soll er die Beziehung zu der Frau „offiziell“ gemacht haben. Wohlgemerkt: Der Angeklagte hat auch noch Frau und Kinder, mit denen er bis zu seiner Inhaftierung in Langenfeld lebte. Auf die Frage der Richterin danach, ob er verheiratet sei,beantwortete er grinsend so „Ja, leider.“ Auch seine Frau soll zwischenzeitlich zum Opfer geworden und mit  Platzwunden am Kopf in der Klinik behandelt worden sein.

Ob man das, was den Langenfelder mit der mittlerweile 21-Jährigen Freundin verbunden haben soll, nun wirklich  Beziehung nennen sollte – oder ob die junge Frau auf die „Loverboy-Masche“ hereingefallen ist, wird  die Beweisaufnahme klären. Eines scheint hingegen klar zu sein: Der 33-Jährige soll ihr eine gemeinsame Zukunft versprochen haben, für die sie das Geld habe anschaffen sollen. Erst war es eine Rolex-Uhr, die sich der Angeklagte gegönnt haben soll. Später dann ein VW-Touran für die Familie.

Irgendwann soll er dann gegenüber seiner Lebensgefährtin behautet haben, dass er 40.000 Euro in deren Jacke gesteckt habe, die er dort nicht mehr finden könne. Sie habe die Schulden nun abzuzahlen, am ehesten lasse sich das Geld durch Sex mit fremden Männern verdienen. Bei einer „Urlaubs-Reise“ in den Libanon soll der Angeklagte sein Opfer zum Gruppensex gezwungen haben. Mit dem Gürtel geschlagen, den Kopf an die Wand geknallt und immer wieder mit der Faust ins Gesicht: Mit Gewalt soll er die damals 19-Jährige gezwungen haben, sich zu prostituieren. Nach ihrer Flucht aus der „Beziehung“ befindet sich die Frau im Zeugenschutz.

Zu Tritten sollen noch Messerstiche hinzugekommen sein, als es im August 2019 zu einer Schlägerei mit dem neuen Lebensgefährten der Ex-Frau seines nun neben ihm auf der Anklagebank sitzenden Bruders gekommen sei. In Angst und Schrecken soll er dazu auch noch eine ihm unbekannte Frau versetzt haben, die er auf der Autobahn mehrfach zu einer Vollbremsung gezwungen haben soll. Über die Fahrmanöver des Angeklagten soll sich auch ein anderer Autofahrer beschwert haben: Der Mann stieg an der Ampel aus dem Auto, um den 33-Jährigen zur Rede zu stellen. Der soll ihm eine Pistole vors Gesicht gehalten haben mit den Worten: „Ich ballere dich weg.“

Das Gericht hat 28 Verhandlungstage festgesetzt, im Februar soll das Urteil verkündet werden.

(RP)
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