Prozess vor Langenfelder Amtsgericht Angeklagter hat Lektion gelernt

Langenfeld · Wegen fahrlässiger Körperverletzung verhängte das Gericht gegen einen Hildener eine einjährige Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe von 250 Euro.

 Der Prozess fand vor dem Amtsgericht in Langenfeld statt.

Der Prozess fand vor dem Amtsgericht in Langenfeld statt.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Weil er einen mutmaßlichen Kinderschänder auf dem Fahrrad stellen wollte und ihn bei einer Verfolgung mit dem Auto zu Fall brachte, musste sich ein 28-jähriger Hildener nun vor dem Langenfelder Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Körperverletzung und Nötigung. Der Geschädigte erschien trotz Vorladung nicht.

Er hatte helfen wollen, doch wählte er offenkundig den falschen Weg dafür. Das betonten nicht nur Staatsanwalt und Richter mehrfach, das sah auch der 28-jährige Angeklagte bei seiner Aussage ein. „Das war falsch von mir.“ Doch mit Vorsatz, beteuerte der nicht vorbelastete Hildener, habe er an jenem 16. Februar dieses Jahres nicht gehandelt. Im Vorfeld zur Tat hatte der junge Mann erfahren, dass der Geschädigte, ein ehemaliger Nachbar, die eigenen Kinder sexuell missbraucht hatte. Die Ehefrau des Geschädigten erzählte dem Angeklagten wohl auch, dass es einen Haftbefehl gegen ihren Mann gab.

Als der 28-Jährige dann einige Tage später mit seinem Auto auf dem Heimweg war, entdeckte er den ehemaligen Nachbarn, der mit dem Fahrrad auf der gegenüberliegenden Fahrbahn unterwegs war. Er forderte den Mann auf, stehen zu bleiben, doch da dieser weiterfuhr, wendete der 28-Jährige und verfolgte den Radfahrer. Zeugen bestätigten, dass der Radfahrer mit schnellem Tempo unterwegs war, als es zum Vorfall kam.

Das Auto des Beschuldigten sei ähnlich flott unterwegs gewesen, berichtete eine 31-jährige Zeugin. An einer Ampel seien Rad und Auto zum Stehen gekommen, wobei der Geschädigte stark abbremste und noch versuchte, an dem vor ihm stehenden Auto vorbei zu kommen. Beim Spurwechsel, so die Erkenntnis des Richters nach Vernehmung der Zeugen, sei es dann zur Berührung zwischen Auto und Rad gekommen.

Der Angeklagte stieg aus dem Auto aus und packte den Geschädigten an den Schultern und forderte die Passanten auf, die Polizei zu rufen, um den vermeintlichen Haftbefehl durchzusetzen. Dabei, gestand der Angeklagte, habe er den Radfahrer auch kurz gegen sein Auto gedrückt und ihn aufgefordert, in das Auto einzusteigen, um auf die Polizei zu warten.

Am Ende durfte der Geschädigte, gegen den doch kein offener Haftbefehl vorlag, weiterfahren. Dem Angeklagten wurde vor Ort der Führerschein entzogen. Das ärztliche Attest des Geschädigten verlas der Richter, darin dokumentiert: leichte Verletzungen wie Ellenbogenprellung und Schürfwunden.

Während das Schöffengericht eine Einstellung des Verfahrens zugestimmt hätte, pochte der Staatsanwalt auf eine Verurteilung. „Wir wollen keine Selbstjustiz“, betonte dieser. „Deswegen kann ich einer Einstellung nicht zustimmen.“ Er forderte, wegen fahrlässiger Körperverletzung eine Strafe von 90 Tagessätzen zu 20 Euro und wegen Nötigung weitere 40 Tagessätze, sowie einen Monat Fahrverbot, „als Zeichen, dass wir ein solches Verhalten missbilligen.“ Die Verteidigerin forderte dagegen ein deutlich milderes Urteil, ausgehend davon, dass ihr Mandant geständig gewesen sei und seine Lektion gelernt habe.

Nach einer längeren Beratung mit dem Schöffengericht verkündete der Richter schließlich das Urteil: Verwarnung unter Strafvorbehalt von 50 Tagessätzen a 15 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung, ausgesetzt auf eine einjährige Bewährung sowie eine Geldstrafe von 250 Euro, die als Spende der Elterninitiative Kinderkrebsklinik Düsseldorf zu Gute kommt.

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