LANGENFELD/DÜSSELDORF Prozess gegen Langenfelder vertagt

LANGENFELD/DÜSSELDORF · Neuer Anwalt des Angeklagten fährt erst mal in Urlaub. Über den Angeklagten weiß man, dass er ein Mitglied des Langenfelder Al-Zein-Clans sein soll. Dazu soll er auch noch verbandelt sein mit der Gangster-Rapperin „Schwester Ewa“.

 Der Prozess gegen das Mitglied eines Clans ist wegen fehlenden Anwalts ausgefallen.

Der Prozess gegen das Mitglied eines Clans ist wegen fehlenden Anwalts ausgefallen.

Foto: RP/Sabine Maquire

Eigentlich hätte der Prozess schon vor zwei Wochen beginnen sollen. Noch vor Verhandlungsbeginn war damals klar: Der Angeklagte hat kein Vertrauen mehr zu seinem Verteidiger. Beim Düsseldorfer Landgericht lief an diesem Tag folglich gar nichts mehr – und der 29-jährige Langenfelder machte sich auf die Suche nach einem neuen Anwalt. Der scheint nun mit Rüdiger Böhm gefunden zu sein – das Gericht ließ der „Neue“ auf der Verteidigerbank jedoch gleich wissen, dass er nun erst mal mit seinem Mandanten sprechen müsse. Kurz vor Prozessbeginn habe er dafür nur eine halbe Stunde Zeit gehabt, das sei für eine angemessene Verteidigung nicht ausreichend. Jetzt fahre er erstmal in den Urlaub, Fristen könnten nicht eingehalten werden: Am Ende einigte man sich auf den Prozessauftakt und die Anklageverlesung am 12. August.

Über den Angeklagten weiß man, dass er ein Mitglied des Langenfelder Al-Zein-Clans sein soll. Dazu soll er auch noch verbandelt sein mit der Gangster-Rapperin „Schwester Ewa“, die selbst seit Januar wegen Steuerhinterziehung, Körperverletzung und sexueller Verführung von Minderjährigen in Haft sitzt. Ihrem Lebensgefährten wirft die Staatsanwaltschaft Waffenbesitz, Körperverletzung und den Besitz von Dopingmitteln vor. Der Profiboxer soll einem seiner Opfer mit Schlägen gedroht haben, wenn der Mann nicht sofort mit der Zahlung von 500.000 Euro als Provision für eine Grundstücksvermittlung einverstanden sei. Vor dem Haupteingang des Restaurants „Meerbar“ soll er den Türsteher mit zwei Faustschlägen gegen den Kopf verletzt haben. Nachdem das Opfer zu Boden gefallen sei, soll der Angeklagte weiter auf auf den Bewusstlosen eingetreten haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 29-Jährigen außerdem vor, eine halbautomatische Selbstladewaffe besessen und versteckt zu haben. Um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, soll er beim Ausländeramt in Mettmann gefälschte Lohnbescheinigungen eingereicht und dazu auch noch behauptet haben, staatenlos zu sein.

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