Kreis Mettmann Protest gegen neue digitale Stromzähler

Kreis Mettmann · Ab 2017 wird der Einbau neuer Stromzähler Pflicht. Das sorgt für regelmäßige Folgekosten. Dabei sollen die Geräte helfen, Strom zu sparen. Haus und Grund sowie die Energieberatung sind skeptisch.

Für Unmut bei Immobilienbesitzern hat eine Neuordnung gesorgt, die den teuren Einbau von digitalen Stromzählen vorschreibt. Sie sollen den Stromverbrauch besser kontrollieren. Der Verein Haus und Grund Düsseldorf und Umgebung ist auf den Barrikaden. Auch Susanne Berger, Energieberaterin der Verbraucherzentrale NRW, sieht die Regelung skeptisch.

Johann Werner Fliescher, Haus und Grund-Vorstand, sagt: "Der Pflichteinbau von digitalen Stromzählern stellt eine unnötige Belastung aller Eigentümer und Verbraucher dar." "Heimlich, still und leise" habe der Bundestag nunmehr das Gesetz zum Einbau von intelligenten Stromzählern, den SmartMetern, beschlossen. Dort sei vorgesehen, dass neben monatlichen Zusatzkosten, die je nach Verbrauch zwischen 23 und 200 Euro lägen, die Einbaukosten des SmartMeters vom Eigentümer zu tragen seien.

Ab 2017 wird der Einbau eines SmartMeters ab einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh Pflicht. "Für diesen noch im Haushaltsbereich liegenden Verbrauch fallen jährlich Kosten von rund 130 Euro an. Großverbraucher müssen noch mehr zahlen", so Fliescher. Ab 2020 seien dann die Messstellenbetreiber berechtigt, weitere Versorgungsstellen mit intelligenten Stromzählern auszustatten. Hier fielen dann Kosten von 20 bis 60 Euro jährlich an. Ob Verbraucher ihr Verhalten so steuerten, dass sie Geräte nur noch in weniger stromintensiven Zeiten, wie morgens oder spät abends benutzen, sei fraglich. "Sollen in einem Mehrfamilienhaus die Bewohner etwa ihre Waschmaschinen und Staubsauger in den Abend- und den Morgenstunden benutzen?", fragt Fliescher. Tatsächlich seien die Einsparpotenziale gering, wie die Bundesregierung mit eigenen Untersuchungen nachgewiesen hat: "Dies ist nicht verwunderlich, weil die stromintensive Zubereitung des Mittagessens nicht auf andere Tageszeiten verschoben werden kann." Das Schlimmste seien aber die Kosten für die Umrüstung der Zählerplätze, damit sie geeignet sind, die neuen SmartMeter aufzunehmen: "Zwar existiert für vorhandene Elektroanlagen ein Bestandsschutz. Sobald eine Änderung erfolgt, geht der verloren, muss nach den neuen VDE-Vorschriften umgestaltet werden."

(RP)
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