Polizeieinsatz in Monheim Rennen: Polizei stellt Auto sicher
Monheim · Die Polizei ermittelt gegen zwei Monheimer wegen illegalen Autorennens auf der Monheimer Rheinpromenade und außerdem wegen Trunkenheit.
(og) Die Polizei hat das Auto eines 18-Jährigen in der Nacht zu Mittwoch beschlagnahmt. Der junge Monheimer steht unter dem Verdacht, sich im betrunkenen Zustand mit einem 19-jährigen Monheimer auf der Rheinpromenade ein illegales Autorennen geliefert zu haben.
Wie die Polizei mitteilt, sind die Autos den Beamten während des Streifendienstes aufgefallen. Gegen 1 Uhr nachts sind diese entlang der Rheinpromenade unterwegs, als ihnen zwei Autofahrer (in einem Peugeot 206 und eine Mercedes CLK) auffallen, die mit viel zu hoher Geschwindigkeit und sehr geringem Abstand zueinander in Richtung Düsseldorf fahren.
Auf Höhe eines Kreisverkehrs verliert der verfolgende Peugeot-Fahrer beinahe die Kontrolle über sein Fahrzeug. Das Heck des Peugeots bricht aus. Es kommt aber nicht zu einem Unfall.
Daraufhin fordern die Polizeibeamten die beiden Autofahrer unmissverständlich per Blaulicht und optischer Anzeige sowie durch Hupen und Martinshorn zum Anhalten auf. Die Autofahrer reagieren jedoch nicht – vielmehr fahren beide in hohem Tempo rund 650 Meter weiter, ehe sie schlussendlich auf den Parkplatz am Monberg abbiegen, wo sie von der Polizei eingeholt und kontrolliert werden.
Bei der Kontrolle stellen die Polizisten fest, dass es sich bei den beiden Autofahrern um zwei junge Monheimer im Alter von 18 und 19 Jahren handelt. Der 18-Jährige kann nicht nur keinen Führerschein vorweisen, sondern steht augenscheinlich auch unter erheblichem Alkoholeinfluss. Ein Atemalkoholtest ergibt einen Wert von mehr als 1,2 Promille.
Zudem ist sein Peugeot zur Fahndung ausgeschrieben. Das Auto ist nicht versichert. Der 18-Jährige muss mit zur Wache, wo zudem auch der Verdacht entsteht, dass er auch unter dem Einfluss von Drogen steht. Die Beamten entnehmen ihm eine Blutprobe. Außerdem erhärtet sich aufgrund einer ersten Befragung die Annahme, dass der junge Monheimer vorsätzlich im Sinne von §315 StGB an einem illegalen Fahrzeugrennen teilgenommen hat. Sein Auto wird als Tatmittel sichergestellt. Gegen den 18-Jährigen werden mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Auch für den Fahrer des Mercedes gibt es Konsequenzen: Er muss seinen Führerschein abgeben und sieht sich nun ebenfalls mit einem Verfahren konfrontiert.