Langenfeld/Monheim Polizei kontrolliert Fahrrad-Lichter

Langenfeld/Monheim · Ab 27. Oktober prüfen Beamte vor Schulen Räder auf Beleuchtungsmängel.

Die Polizei hat angekündigt, nach den Herbstferien gezielt Fahrräder von Schülern auf einwandfreie und vollständige Beleuchtung hin zu überprüfen. In einer Gemeinschaftsaktion mit der Zweiradmechaniker-Innung und der Kreisverkehrswacht Mettmann sollen in Langenfeld, Monheim und drei weiteren Städten 32 weiterführende Schulen in den Blick genommen werden.

Vom 27. Oktober bis 28. November sollen an verschiedenen Tagen, aber immer in der Zeit von 7.30 bis 8.30 Uhr, jeweils alle mit dem Fahrrad zur Schule kommendenKinder und Jugendlichen kontrolliert werden. Das Hauptaugenmerk der Verkehrspolizisten liegt angesichts der dunklen Jahreszeit auf der Beleuchtung. Festgestellte Mängel werden auf einer Karte dokumentiert und dem Schüler ausgehändigt.

Danach überprüfen verschiedene Fahrradbetriebe aus der Region die festgestellten Defekte. Bei der Reparatur berechnen diese bei der Aktion mitwirkenden Betriebe nur die anfallenden Materialkosten (keinen Arbeitslohn). Die von der Fachwerkstatt abgestempelte oder nach Eigenreparatur von den Eltern unterschriebene Mängelkarte wird - mit einer Frist von sieben Tagen nach Aushändigung durch die Polizei - im Sekretariat der eigenen Schule wieder abgegeben, von der Polizei eingesammelt und ausgewertet.

Bei der Fahrradlicht-Aktion im Jahr 2013 hatten nach Polizeiangaben 111 Beamte an 16 Einsatztagen knapp 2300 Fahrräder kontrolliert. Sie stellten dabei an 12,2 Prozent der überprüften Räder lichttechnische Mängel fest und stellten deshalb insgesamt 278 Mängelkarten aus. Im sechsten Jahr dieser Gemeinschaftsaktion hofft die Polizei nach eigenen Worten, dass die Mängelquote weiter reduziert werden kann. Denn von einer im ersten Jahr (2009) erfassten Mängelquote von 30,3 Prozent sei der Wert bisher kontinuierlich reduziert worden.

Nach einer Gesetzesänderung sind seit dem 1. August 2013 an Fahrrädern neben dynamobetriebenen Beleuchtungen auch akku- oder batteriebetriebene Anlagen erlaubt, wenn sie während der Fahrt mit dem Rad fest verbunden sind.

(mei)
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