Monheim Online-Einkauf auf Namen eines Toten

Monheim · Bestatter Peter Kreuer erstattete Anzeige gegen Unbekannt. Die Polizei warnt davor, private Daten preiszugeben.

 Posthum soll sein Vater ausgerechnet bei Online-Händlern eingekauft haben. Peter Kreuer aus Monheim forschte nach.

Posthum soll sein Vater ausgerechnet bei Online-Händlern eingekauft haben. Peter Kreuer aus Monheim forschte nach.

Foto: RALPH MATZERATH

Peter Kreuer dachte zunächst an ein Versehen seiner Bank, als er im Mai das Mahnschreiben eines Inkassounternehmens erhielt. Danach soll sein Vater Online-Bestellungen bei Buch.de in Höhe von 150Euro getätigt haben - ein ziemlich makabrer Vorgang, denn Herbert Kreuer war am 1. Februar nach langer Bettlägerigkeit und Demenz, kurz vor seinem 82. Geburtstag, gestorben. Die Bestellungen aber datierten vom 6. Februar, dem Tag, an dem in der Rheinischen Post die Traueranzeige erschienen war. "Offenbar hat jemand mit seinem Geburtsdatum erst einen E-Mailaccount und dann Konten bei mindestens zwei Online-Shops eröffnet und dort eingekauft", sagt der Monheimer Kreuer. Die Lieferungen und andere Rechnungen waren offenbar abgefangen worden, jedenfalls habe man erst durch das Mahnschreiben von dem posthum erfolgten Einkauf auf seines Vaters Namen erfahren.

"Als mir der Betrug klar wurde, war ich völlig fertig", bekennt er. "Ich wollte den Brief schon spontan zerreißen, weil es so pietätlos ist." "Als wir bei der Bank erfuhren, dass nicht etwa die Konten verwechselt wurden, schrillten bei mir die Alarmglocken", ergänzt die Frau des Verstorbenen, Gisela Kreuer. "Wir hatten ja auch gar keine Erfahrung mit dem Internet. Ich weiß gar nicht, wie man ein Konto eröffnet. Überhaupt haben mein Mann und ich größere Einkäufe immer gemeinsam besprochen - und unsere Schwiegertochter hat dann für uns im Internet bestellt."

"Wer im Internetzeitalter zu viel von seinen persönlichen Daten preisgebt, muss mit einem Missbrauch rechnen", warnt auch Staatsanwalt Christoph Kumpa. Natürlich überprüfe ein Internetanbieter nicht die Identität eines Kunden, eine Auskunft beim Einwohnermeldeamt setzt ein berechtigtes Interesse voraus und kostet Gebühren. Aber sofern der Kauf nicht per Vorkasse oder Kreditkate getätigt werde, trage der Händler das Risiko. Die Tracking-Systeme, etwa bei DHL, erlaubten betrügerischen Kunden, Zeit und Ort der Lieferung zu ermitteln und sich gegenüber dem Boten als hilfsbereiten Nachbarn oder berechtigten Kunden auszugeben. "Die Unterschrift auf dem Lesegerät kann ja gefälscht sein, das prüft der Lieferant nicht nach", so Kumpa. Noch bequemer für den Betrüger ist es, sich die Ware an eine Paketstation schicken zu lassen und dort auf Vorlage eines gefälschten Dokuments Ware entgegen zu nehmen. Wenn der Kunde, auf dessen Namen die Bestellung erfolgte, die Rechnung also zurückweist, ist der Versandhändler der Geschädigte.

Nach dem ersten Ärger haben Kreuers sich besonnen, Kontakt zum Inkassounternehmen und zum Onlinehändler aufgenommen und bei der Polizei Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren wegen versuchten Betrugs eingestellt. Zwar habe auch das Inkassobüro das Mahnverfahren gegen seinen Vater aufgehoben, aber vergangene Woche, am 25. Oktober, wurde dem verstorbenen Herbert Kreuer ein weiterer Mahnbescheid zugestellt. Die Zahlungsaufforderung des Inkassobüros gründete sich auf eine unbezahlte Rechnung vom 6. Februar in Höhe von 200 Euro. "Wir haben sofort widersprochen und Anzeige erstattet", sagt Kreuer.

Der Bestatter, der das Handwerk auch bei seinem Vater gelernt hat und seit 1996 gemeinsam mit seinem Bruder Karl das Unternehmen führt, hat aus seinen schlechten Erfahrungen eine Lehre gezogen, die er auch an seine Kunden weitergibt. "Ich empfehle allen, in Traueranzeigen nur noch die Jahreszahlen des Verstorbenen zu nennen." Schaden sei ihnen zwar nicht entstanden, aber dennoch habe man vorübergehend den Schwarzen Peter der Schuldzuweisung in der Hand gehabt. "Auch wissen wir nicht, was sonst noch an Mahnbescheiden kommt." Die Täter könnten auch einen größeren Einkaufsbummel unternommen haben.

Ulrich Löhe, Sprecher der Kreispolizei, kennt keinen ähnlich gelagerten Fall aus dem Kreisgebiet, obwohl Lieferadressen mit falschen Briefkästen "gängige Betrugspraxis" sind. Bisher seien ihm in Zusammenhang mit Traueranzeigen nur solche Straftaten bekannt, bei denen Einbrecher die Beerdigung des Verstorbenen für einen Beutezug nutzten. "Wir sind mit unseren Daten jetzt sehr vorsichtig, auch auf dem Familiengrab stehen weder Lebensdaten noch Vornamen", sagt Gisela Kreuer.

(RP)
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